erstellt mit easyCMS
Titel1317

Antworten

Horst Seehofer, Wahlkämpfer. – Beim Sudetendeutschen Pfingsttreffen schreckten Sie die Zuhörer mit der Ankündigung von 20 Millionen weiterer Zuwanderer nach Europa bis 2030. Wichtigstes Gegenmittel: Bekämpfung der Fluchtursachen. Gleichzeitig rühmten Sie Bayerns Wohlstand, der zu beinahe 60 Prozent durch Exporte zustande komme. Leider haben Sie nicht erwähnt, dass bayerische Unternehmen Milliarden mit Rüstungsexporten verdienen. Die Waffen, deretwegen Deutschland seit vielen Jahren durchwegs unter den fünf größten Waffenexporteuren der Welt zu finden ist, kommen zu mehr als der Hälfte (2015: 55 Prozent) aus Bayern. Noch nie von dieser Fluchtursache gehört?

 

Bernd Posselt (CSU), SL-Sprecher. – Sie haben dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier den »Europäischen Karlspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL)« verliehen und sich dabei in die Tradition von Alfred Dregger gestellt. Der (2002 gestorbene) langjährige Vorsitzende der CDU Hessen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war Anführer der nationalkonservativen »Stahlhelmfraktion« der Union. Sein Motto: »Es muss endlich Schluss sein mit der uns von den Siegermächten aufgezwungenen Geschichtsbetrachtung.” Die Deutschen, forderte er, müssten endlich »normal werden” und »aus dem Schatten Hitlers heraustreten”. Der Bezeichnung des 8. Mai 1945 als »Tag der Befreiung« durch Richard von Weizsäcker 1985 widersprach er 1995 in einer FAZ-Anzeige, gemeinsam mit Vertretern der Neuen Rechten. Nicht zuletzt war Dregger politischer Ziehvater der Ex-Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, die 1991 gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze stimmte und mittlerweile den Wahlkampf der AfD unterstützt. Dass Ihr Bezug auf Dregger dem Abwandern stramm rechter SL-Mitglieder zur AfD entgegenwirken soll, ist leicht zu durchschauen. Wie das mit Ihrer Beschwörung einer »Pflicht« zum »Kampf gegen jeden Nationalismus« zusammenpasst, erschließt sich schon schwieriger.

 

Landgericht Nürnberg-Fürth. – Sie haben die Beschwerde der Regierung von Oberfranken gegen ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg abgelehnt, mit dem die Verhängung von Abschiebehaft gegen den jungen Afghanen Asef N. aufgehoben wurde. Seine Abschiebung aus seiner Berufsschulklasse heraus war am 31. Mai von seinen Mitschülerinnen und Mitschülern verhindert worden. Sie haben darüber hinaus die Beschwerdeführerin scharf kritisiert, weil sie N. die Ablehnung seines Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung, wie sie für gut integrierte Jugendliche erteilt werden kann, nicht umgehend mitgeteilt hat. Der vom 23. Mai datierte Ablehnungsbescheid wurde N. erst nach dem missglückten Abschiebeversuch zugestellt. In Ihrem Urteil äußerten Sie »erhebliche Zweifel« daran, dass »es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, wenn die Bekanntgabe eines bereits verfügten Bescheides, der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann, bis zum Zeitpunkt des Vollzugs der Abschiebung zurückgestellt und somit die Einlegung des Rechtsmittels vereitelt« wird. Es ist nicht das erste Mal, dass eine bayerische Regierungsbehörde Anlass zu Zweifeln an der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gibt. Umso wichtiger, dass es Gerichte gibt, die das nicht hinnehmen.

 

Kai Gniffke, abgestraft. – Das international renommierte Harvard Kennedy School’s Shorenstein Center on Media, Politics and Public Policy stellte Ihnen dieser Tage ein mieses Zeugnis aus. Es hatte untersucht, wie die Politik des US-Präsidenten Trump während seiner ersten 100 Tage im Amt in den Nachrichten bewertet wurde. Basis waren die Printausgaben von The New York Times, The Wall Street Journal, The Washington Post, die Hauptnachrichten von CBS, CNN, Fox News, NBC sowie drei europäische Nachrichtenangebote: Financial Times, BBC und ARD-aktuell. Ergebnis: Fast 80 Prozent aller Berichte über Trump waren negativ. Die meisten »positiven« Beiträge (30 Prozent) gab es interessanterweise in der Woche, in der Trump sein völkerrechtswidriges Bombardement mit 59 Tomahawk-Marschflugkörpern auf einen syrischen Flughafen befahl. Die unfreundlichste Berichterstattung über Trump erlaubten sich mit jeweils 93 Prozent negativen Beiträgen die US-Sender CNN und NBC. Am schlimmsten jedoch trieb es ARD-aktuell: 98 Prozent Ihrer Berichte waren negativ.

 

Ursula von der Leyen, Kampflächlerin. – Der nordkoreanische Staatschef Kim Jong-un hat kürzlich eine Langstreckenrakete testen lassen, die nur 60 Kilometer von Wladiwostok entfernt im Nordpazifik landete. Was bildet der Kerl sich ein? Immerhin galt bisher, dass, wenn jemand Russland bedroht, das gefälligst die NATO zu sein hat, und zwar unter massiver deutscher Beteiligung! Höchste Zeit, dass Sie die Bundeswehr mit einer Beobachtermission beauftragen und sie von einer Einheit des KSK unterstützen lassen, des geheimen »Kommandos Spezialkräfte«. Deutschlands Freiheit muss schließlich auch in Korea verteidigt werden.

 

Heiko Maas, Bundesjustizminister. – Die britische Premierministerin Theresa May verlautbarte auf Twitter (hier ins Deutsche übersetzt): »Wenn [uns] bei der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus die Menschenrechtsgesetze im Weg sind, werden wir sie zugunsten der Sicherheit der Briten ändern.« Dazu haben Sie mit einem eigenen Tweet Stellung bezogen: »Wer Menschenrechte einschränkt, beschert den Terroristen schon den ersten Sieg. Die Qualität eines Rechtsstaats zeigt sich in der Bedrohung.« Dürfen wir also hoffen, dass Sie zukünftig im eigenen Land nach dieser Maxime handeln werden? Auch wenn es um Bürgerrechte geht? »Die Qualität eines Rechtsstaats zeigt sich in der Bedrohung.«