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In 111 Ländern wird noch gefoltert  (Dieter Schenk)

Seit 1986 berichtet die Bundesregierung regelmäßig, daß sie Menschenrechtspolitik in internationalen Organisationen und Foren energisch vertritt. Sie bezeichnet das Folterverbot als unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, stellt einen Aktionsplan Menschenrechte auf und dokumentiert zum Beispiel im jüngsten Bericht über ihre Menschenrechtspolitik, in welchen Staaten gefoltert wird. Die Bundesregierung ist also bestens im Bilde und betont als Ziel deutscher Politik, daß »in allen Partnerländern und in allen Sektoren die Zusammenarbeit systematisch an menschenrechtlichen Prinzipien zu orientieren« sei. Doch das Bundeskriminalamt (BKA) findet auf den 290 Seiten dieses Berichts im Zusammenhang mit der weltweiten Folter keine Erwähnung, obwohl doch diese Behörde bei der internationalen Verbrechensbekämpfung sozusagen den Puls an den Staaten hat, die foltern und mißhandeln: 111 von den 188 Staaten, die in der Interpol organisiert sind, also annähernd 60 Prozent.

Wer die politischen Usancen kennt, wird freilich auf die eine oder andere hochnotpeinliche Frage keine Antwort der Bundesregierung erwarten. Wenn BKA und Bundesinnenministerium (BMI) Jahr für Jahr bestimmte Folterregime durch Polizeiausbildungs- und Ausrüstungshilfe in Millionenhöhe unterstützen, obwohl in eben diesen Ländern ungebremst weitergefoltert wird, dann käme das Eingestehen dieses Mißstandes einer Bankrotterklärung gleich. Und nachdem einer der BKA-Vizepräsidenten in hochrangigen Gremien der Internationalen Kriminalpolizei-Organisation Interpol gesessen hat (2005–2010), würde das Eingeständnis, daß er nachgerade nichts unternommen hat, um Folter weltweit zu bekämpfen, beweisen, daß er entweder unfähig ist oder daß ihm – entgegen aller hehren Absichtserklärungen der Bundesregierung (siehe oben) – die Hände gebunden waren.

Ganz verwirrt ist man als Leser des Berichts, wenn die Bundesregierung gar formuliert: »Folter und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in der IKPO-Interpol sind dem Bundeskriminalamt nicht bekannt.« Dies näher zu kommentieren erübrigt sich, es sei denn, man unterstellt, daß das BKA blind und naiv seine internationalen Aufgaben wahrnimmt, was aber nicht zuträfe.

Die Frage ist, warum man das heiße Eisen offenbar nicht anpacken will. Warum man sich zwar durch den quartalsmäßigen Asyl-Lagebericht (Verschlußsache – Nur für den Dienstgebrauch) sehr genau über die weltweiten Menschenrechtsverletzungen informieren läßt, auch mit Appellen dagegen protestiert und alle einschlägigen Konventionen ratifiziert hat, dann aber einen Rückzieher macht und gerade das unterläßt, was notwendig wäre, um das Übel an der Wurzel zu packen, nämlich es da zu bekämpfen, wo die Folter häufig stattfindet: in den nationalen Polizeiorganisationen der Unrechtsstaaten.

Zunächst ist zu prüfen, wer eigentlich »die Bundesregierung« repräsentiert, die parlamentarische Anfragen beantwortet und weitreichende Entscheidungen in diesem Bereich trifft. Es sind in diesem Fall zwei oder drei Ministerialbeamte im BMI unterhalb der Ebene des Parlamentarischen Staatssekretärs. Ob der Minister mit der Materie befaßt ist, scheint fraglich zu sein, schon gar nicht beschäftigt sich die Bundesregierung am Kabinettstisch damit. Andernfalls wäre die Kompetenz der Bundeskanzlerin gefordert zu klären, wieso das Bundesentwicklungshilfeministerium (BMZ) die Menschenrechtsproblematik in seine Arbeit einbezieht und das BMI so gut wie nicht.

Das BKA wiederum verfolgt massive Eigeninteressen und versteht es als Alleinstellungsmerkmal, für die internationale Verbrechensbekämpfung originär zuständig zu sein. Das Wort Folter fehlt aber bislang im Generalaktenplan des BKA, vieles läuft routinemäßig ab, man kann es auch als kollektive Gleichgültigkeit bezeichnen. Nicht vorhandene Sensibilität für Menschenrechte und mangelnde Empathie gegenüber Mitmenschen sind aber nicht die einzige Erklärung. Vielmehr gibt es einen unausgesprochenen Konsens, tradiertes Verhalten nicht zu ändern, sondern sich im Interesse der eigenen Karriere und lukrativer Auslandsdienstreisen an Vorgesetzte anzupassen.

BKA-Präsident Jörg Ziercke hat manchmal Bauchschmerzen, mit Diktaturen zusammenzuarbeiten, sagt er, aber Fakt ist, daß er nichts gegen diese Zusammenarbeit unternimmt.

Es ist ein Phänomen, daß sich die Polizei weltweit als große Gemeinschaft mit vergleichbaren Aufgaben und ähnlichen Interessen begreift. Dieses Kollektivgefühl einer »Cop Culture« (Rafael Behr) transportiert offensichtlich eine großzügige Bereitschaft, über die »Schwächen« des anderen kollegial hinwegzusehen. Es ist üblich, sich bei internationalen Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren oder der jährlichen Interpol-Generalversammlung mit Folterschergen an einen Tisch zu setzen. Die Vorstellung, mit einem Bankräuber oder Rauschgifthändler ähnlich zu verfahren, würde als absurd zurückgewiesen.

Daß einzelne BKA-Mitarbeiter in eine Konfliktsituation gebracht werden, wenn sie mit »Kollegen« von Folterstaaten normalen Umgang pflegen sollen, ist der Bundesregierung erklärtermaßen nicht bekannt, wohl aber dem Verfasser.

Eine längst überfällige Reform der Interpol liegt offensichtlich nicht im Interesse des BKA, das in der weltweiten reibungslosen Zusammenarbeit die Voraussetzung dafür sieht, seinen Einfluß ständig zu erweitern, nicht zuletzt als einer der Hauptbeitragszahler. Die Beweise auf den Tisch zu legen, also Folterstaaten zu diskreditieren und zu kriminalisieren, würde sicher eine Krise der Interpol auslösen, aber auch einen überfälligen Reinigungsprozeß einleiten. Dazu bedürfte es eines Bundesinnenministers, der, (um den früheren Bundesaußenminister Joseph Fischer zu zitieren) »die Faxen dicke hat«. Der das Tabu bricht und die Tatsachen beim Namen nennt, nämlich daß Interpol durch mutmaßliche Verbrecher zersetzt ist. Und der Konsequenzen zieht.

Davon ist das BMI derzeit weit entfernt. Eine Reform der Interpol-Statuten auf den Weg zu bringen, um Folterregime zu suspendieren oder in extremen Fällen aus der Organisation auszuschließen, lehnt das Ministerium expressis verbis ab. Es wünscht auch keine Initiativen des BKA in der Interpol-Organisation, um sie zu Maßnahmen gegen Folter in den eigenen Reihen zu bewegen. Die Praxis der Polizeihilfe soll so weitergehen wie bisher, selbst wenn Diktaturen dadurch bewogen werden, noch wirkungsvoller ihre politischen Gegner auszuschalten. Und daß im Aufsichtsrat (Exekutivkomitee) der IKPO-Interpol hochrangige Funktionäre aus Unrechtsstaaten wie Pakistan oder Marokko sitzen, darf kein Thema sein. Als Ergebnis bleibt also festzuhalten, daß das BMI keinerlei Interesse zeigt, die Internationale Kriminalpolizei-Organisation als Plattform zu benutzen, um die 188 Polizeiorganisationen, die in ihr vereint sind, wirkungsvoll zu beeinflussen, damit sie Folter nicht anwenden, sondern bekämpfen und verhüten. Die Durchsetzung des Folterverbots im In- und Ausland wurde als Maßstab des Regierungshandelns im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Bundesregierung stelle ferner in anderen Veröffentlichungen klar: »Das absolute Folterverbot besitzt Verfassungsrang und gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, ob die Tat im In- oder Ausland begangen wird.« Daß die Bekämpfung der Folter nach den Vorstellungen der Bundesregierung eine Querschnittsaufgabe ist, also für alle Ressorts gilt, geht jedoch am BMI vorbei.

Auf der Strecke bleiben die Folteropfer: »Nirgendwo ist der Mensch mehr Kreatur als im Zustand unerträglicher Schmerzen. Fluchtpunkt der Angst und des Schmerzes ist die Verzweiflung. Aus dem Schmerz führt kein Ausweg zur Hoffnung. Wehrlos ist ihm das Opfer preisgegeben. Die Verzweiflung reißt alles nieder, sie ist ein Zerbrechen des leiblichen Selbstbezugs. Und sie ist eine unaufhaltsam vorrückende Pein. Ein tiefer Riß zerspaltet die Mitte der Person. Der angstvolle, gequälte Leib wird selbst zum Feind, zum inneren Feind des Menschen. Der Verzweifelte muß sich selbst verloren geben. Der Körper im Schmerz, die Verzweiflung, sie dementieren das Prinzip Hoffnung« (Wolfgang Sofsky: »Traktat über die Gewalt«)