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Titel1518

Im Namen der Staatsräson  (Conrad Taler)

Eines steht fest: Mit dem Urteil im NSU-Prozess ist die entscheidende Frage nicht aus der Welt, wie es zu der beispiellosen Mordserie kommen konnte, der neun Menschen mit ausländischen Wurzeln und eine junge deutsche Polizistin zum Opfer fielen. Fünf Jahre hat das Oberlandesgericht München gebraucht, um die Öffentlichkeit mit einem Spruch abzuspeisen, der diese Frage unbeantwortet lässt. Ungehindert von Polizei und Verfassungsschutz konnte ein Killerkommando sein blutiges Handwerk verrichten, ohne dass die Sicherheitsbehörden einen fremdenfeindlichen Hintergrund vermuteten. Sie suchten die Mörder in den Familien der Opfer – nicht im Milieu des verzweigten Netzwerks neonazistischer Fremdenhasser.

 

Der Skandal hinter diesem Aberwitz ist politischer Natur. Verantwortlich sind alle, die aus tagespolitischen Gründen an der Verharmlosung des Rechtsradikalismus mitgewirkt haben. In welche Richtung die Reise politisch zu gehen hatte, machte schon der erste Verfassungsschutzbericht deutlich, für den Bundesinnenminister Höcherl von der CSU verantwortlich zeichnete. Unter Hinweis auf neue Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden war darüber in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. April 1962 zu lesen, dass der Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik Deutschland »vereinsamt«. Unter Berufung auf den Verfassungsschutzbericht hieß es weiter, der Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik sei organisatorisch zersplittert und schwach, als politische Ideologie verworren, widersprüchlich und ohne Anziehungskraft. Man messe ihm eine Bedeutung bei, die ihm nicht zukomme. Das beruhe vor allem auf irrigen oder missverständlichen Zahlenangaben. Nicht selten seien solche Zahlen als Hetze der Kommunisten erkannt worden.

 

An diese Bagatellisierung haben sich in den folgenden Jahrzehnten nicht nur Polizei und Verfassungsschutz gehalten, sondern auch die Meinungsmacher in einem Großteil der Medien. Als nach der deutschen Vereinigung eine Welle neonazistischer Gewalttaten über das Land schwappte war der Jammer groß. Jedes Mal bekundeten Politiker aller Richtungen ihre Abscheu, so auch nachdem 2011 der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund aufgeflogen war. Erstmals wurde hartnäckig nach dem Versagen der deutschen Sicherheitsbehörden gefragt. Bundeskanzlerin Merkel versprach den Hinterbliebenen der Opfer am 23. Februar 2012 auf einer Gedenkveranstaltung: »Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Nachdruck.«

 

Als fünf Jahre später die Vertreter der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess ihre Plädoyers hielten, war von Nachdruck bei der Aufdeckung der Helfershelfer und Hintermänner wenig zu spüren. Die Bundesanwaltschaft sprach die Behörden von jeder Verantwortung frei. Kritik an unfähigen Verfassungsschützern und Polizisten bezeichnete Bundesanwalt Diemer als Ablenkungsmanöver. Die Süddeutsche Zeitung vom 13. September 2017 schrieb dazu: »Das sieht so aus, als wolle eine Krähe der anderen kein Auge aushacken.« Die Behörden müssten sich »Unfähigkeit und Desinteresse bis hin zur Fahrlässigkeit vorwerfen lassen«. Der Gerichtsvorsitzende Götzl verlor in seiner mündlichen Urteilsbegründung dazu kein Wort. Im Namen des Volkes? Wohl eher im Namen der Staatsräson. Die Tochter eines Ermordeten sagte, sie habe Angst, dass draußen noch immer Helfer des NSU herumliefen.

 

Gegen die Hauptbeschuldigte Zschäpe fuhr das Gericht schweres Geschütz auf. Es verurteilte sie wegen Mittäterschaft an zehn Morden zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit folgte es im Wesentlichen dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft, die zusätzlich noch Sicherungsverwahrung verlangt hatte. Die besondere Schwere der Schuld hat zur Folge, dass Zschäpe nach 15 Jahren nicht aus der Haft entlassen werden darf. Die Verteidigung hat Revision angekündigt. Wegen der Länge des Verfahrens muss das Urteil spätestens nach eineinhalb Jahren schriftlich vorliegen. Danach haben die Verteidiger vier Wochen Zeit für die Revision. Der Bundesanwaltschaft bleiben dann einige Monate Zeit für ihre Stellungnahme. Im Anschluss entscheidet der Bundesgerichtshof, ob das Urteil rechtskräftig wird. Darüber kann ein weiteres Jahr vergehen.