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Titel418

Antworten

Klaus-Jürgen Schmid, Direktor des Amtsgerichts Miesbach. – Sie haben vor einer Gerichtsverhandlung gegen einen afghanischen Flüchtling das Kruzifix von der Wand des Gerichtssaales genommen und es danach nicht gleich wieder aufgehängt. Der Mann war angeklagt, einen anderen Flüchtling wegen dessen christlichem Glauben bedroht zu haben. Sie wollten ihm verdeutlichen, »dass hier der Rechtsstaat urteilt und nicht das Christentum«. Den 21-jährigen Angeklagten verurteilten Sie zu einem Jahr Haft auf Bewährung, drei Wochen Arrest und fünf Beratungsterminen. Er kam also keineswegs glimpflich davon. Sie selbst wurden wegen der Entfernung des Kruzifixes heftig beschimpft und mit Hass-Mails und -Briefen überschüttet. Nun hängt das Kruzifix wieder. Schade. Sie hatten doch so recht: Religiöse Symbole sind in den Gerichtssälen eines Rechtsstaates fehl am Platz.

 

Thüringer Straßenkämpfer. – Sie haben Ihre Heimstatt in der Landeszentrale für politische Bildung. Viele Straßennamen, meinen Sie, seien historisch überlebt, obwohl sie eindeutig politisch geprägt seien. So gäbe es noch Wilhelm-Pieck-Straßen, obwohl der Kommunist war. Von Ernst Thälmann, Juri Gagarin und Thomas Müntzer ganz zu schweigen. Bei Theodor Neubauer wisse ja niemand mehr, wer das war. Und wieso müsse Rudolf Breitscheid mit Straßenschildern geehrt werden? Nur weil er Sozialdemokrat war? Schlimm sei es auch, dass die einstigen Partner- und Hauptstädte osteuropäischer Staaten noch immer Straßen zieren dürften, weshalb es zum Beispiel in Erfurt eine Györer, eine Lowetscher und eine Vilniuser Straße gebe. Besonders grauenhaft aber sei »Straße der Einheit«, das sei Selbstbetrug, schließlich habe man damit die Zwangsvereinigung geehrt. »Straße der Völkerfreundschaft« sei eine DDR-Hinterlassenschaft, die unbedingt auszumerzen sei. Sogar Straßen und Plätze der »Opfer des Faschismus« gebe es noch ...