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Titel617

Perversion des Eingaberechts  (Volker Bräutigam)

»Jedermann hat das Recht, sich schriftlich mit Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden«, sagt der Artikel 17 des Grundgesetzes. Im Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk heißt es entsprechend: »Jeder hat das Recht, sich mit Eingaben und Anregungen zur Programmgestaltung an den Rundfunkrat sowie an den Intendanten zu wenden.« Mit »Eingaben« sind Bitten und Beschwerden gemeint.

 

Was der NDR-Rundfunkrat mit den Eingaben zu tun hat, ist in § 7 seiner Geschäftsordnung festgelegt, nicht aber, wie er mit Anregungen umgehen soll. Eingaben muss er dem NDR-Intendanten vorlegen und ihn auffordern, binnen eines Monats Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist dem Beschwerdeführer mit dem Hinweis zuzustellen, dass er, falls mit der Antwort unzufrieden, sich erneut an den Rundfunkrat wenden kann. Dann müssen sich die Ausschüsse des Rundfunkrats (Programm-, Rechts- und Eingabeausschuss) mit der Angelegenheit befassen und einen Vorschlag erarbeiten, über den der gesamte Rundfunkrat entscheidet. Ein aufwendiges Verfahren. Wie hält es der NDR heute damit?

 

Häufigsten Anlass für Publikumsbeschwerden geben die Sendungen von ARD-aktuell, der Hamburger Zentralredaktion von Tagesschau, Tagesthemen, Tagesschau24, Nachtjournal und so weiter. Dank des Internets hat die kritische Auseinandersetzung mit den Fernseh-Nachrichtenangeboten erheblich zugenommen. Tonika der allgemeinen und fachlichen Kritik: ARD-aktuell hat deutlich transatlantische Schlagseite, vor allem bei Berichten über geopolitische Brennpunkte. In extremer Weise, wenn es um Syrien oder die Ukraine geht. Viele Meldungen zeigen eine antirussische Tendenz. Häufig werden wichtige Informationen ganz oder teilweise weggelassen. Die Beschwerden über manipulative Berichterstattung gehen mittlerweile in die Tausende.

 

Es sei vorweggenommen: Nicht einer einzigen dieser Beschwerden wurde jemals stattgegeben. Mache sich jeder seinen Vers drauf; der meine folgt am Schluss.

 

Kreativität erzeugte die Beschwerdeflut auch beim NDR-Rundfunkrat: Wer sich über eine Nachrichtenunterdrückung beschwert, bekommt nun Antworten wie diese:

»[...] Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.«

 

Verheimlichte Nachrichten also kann der Rundfunkrat nicht bemängeln – sie wurden ja nichts gesendet. Mit dieser kruden Argumentation tut der Rundfunkrat so, als habe er nicht zu prüfen, ob das Verheimlichen selbst eine Pflichtverletzung war. Obwohl der NDR-Staatsvertrag knapp und verbindlich vorschreibt: »(§ 5) Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.«

 

»Umfassend« heißt, wichtige Informationen dürfen nicht einfach weggelassen werden. Denn »(§ 8) Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen«.

 

Auch nach den Richtlinien (gem. § 11 ARD-Staatsvertrag) für das Erste Deutsche Fernsehen ist Nachrichtenunterdrückung explizit ausgeschlossen: »Das Gebot der Vielfalt gilt besonders für informierende und meinungsbildende Sendungen. Profilierte politische Aussagen und Analysen sind ebenso wesentliche Bestandteile des Programms wie die Information über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge. Auch die Berichterstattung über nicht verfassungskonforme Meinungen, Ereignisse oder Zustände gehört zur Informationspflicht. […]«

 

Den NDR-Rundfunkrat kratzt das nicht: Die 58 ausgesuchten Repräsentanten angeblich »gesellschaftlich relevanter Gruppen« entziehen sich arrogant ihrer Aufgabe, pro Tag ein bis zwei Zuschauerbeschwerden zu lesen. Die Vorsitzende Ursula Thümler verweigerte schlicht die ordnungsgemäße Behandlung einer Beschwerde über Nachrichtenunterdrückung mit dem dreisten, allenfalls bauernschlauen Bescheid: »[...] § 13 NDR-Staatsvertrag unterscheidet zwischen Anregungen und Beschwerden. In diesem Fall handelt es sich um die Anregung, dass die Programme des NDR sich mit einem von Ihnen genannten Thema befassen sollten/befasst haben müssten. Dies ist – auf die Bezeichnung der Zuschrift oder auf den Willen des Autors kommt es insoweit nicht an – eine Anregung, die als solche auch behandelt wurde.«

 

»Missbraucht wurde«, das käme der Sache näher. Die Beschwerde, umgetauft zur »Anregung«, ging weder an den Intendanten noch an den Rundfunkrat, sondern einfach direkt an ARD-aktuell. Für Anregungen gibt es ja keine Verfahrensvorschriften. Praktisch, nicht? Eine Beschwerde, die Tagesschau habe ein US-amerikanisches Kriegsverbrechen im Jemen mit mehr als 20 Toten verschwiegen, wird einfach »Anregung« genannt, und schon kann der Rundfunkrat sie an die beklagte Redaktion weiterreichen. Den Bock zum Gärtner machen. Logisch, dass der ARD-aktuell-Chef keinen Fehler einräumt. Das wäre ihm in der ausgeprägten Rechthaberkultur des NDR nicht dienlich. Er greift zu einem Standard-Dementi: Die Fülle der Nachrichten zwinge zur Auswahl, natürlich nach journalistischen Grundsätzen. Ein Fehlverhalten liege nicht vor, entsprechende Vorwürfe seien zurückzuweisen.

 

Die Selbstherrlichkeit der NDR-Rundfunkratsvorsitzenden und des ARD-aktuell-Chefredakteurs wird von folgender Dreistigkeit noch übertroffen: Thümler, die Kritik nicht von Anregung unterscheiden kann oder will, fügte ihrem Bescheid noch den äußerst aufschlussreichen Satz hinzu: »Dieses Vorgehen ist mit der Rechtsaufsicht des NDR abgestimmt.«

 

Die Rechtsaufsicht obliegt zurzeit dem NDR-Vertragsland Niedersachsen. Der dort zuständige Jurist Christian Rohrbach lässt Parteilichkeit vermuten und befindet, »[...] dass aufgrund der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Rechtsaufsicht stark eingeschränkt ist. Sie darf erst dann einschreiten, wenn anstaltsinterne Kontrollmechanismen objektiv versagen. [...]«

 

Rohrbach, Beauftragter des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, nimmt regelmäßig an den Rundfunkratssitzungen als Zuhörer teil. Er kennt die Beschwerden über Nachrichtenunterdrückung. Er ignoriert, dass der Rundfunkrat sie nicht behandelt. Er schreitet nicht ein, obwohl der »anstaltsinterne Kontrollmechanismus« objektiv versagt. Er macht sich objektiv lieber mit den Rundfunkräten gemein. Sagte da einer »Staatsfunk«?

 

Und nun mein Reim, den ich mir auf das Ganze mache: Der Rundfunk ist eines der wichtigsten Herrschaftsinstrumente. Er dient längst nicht mehr der Meinungsbildung freier Menschen, sondern der Manipulation der Massen, die dafür auch noch zur Kasse gebeten werden. Die eigentlich zur Aufsicht berufenen (nicht gewählten) Räte erlauben sich stattdessen ungenierte Verhöhnung des Publikums. Sie pervertieren letztlich auch das grundgesetzliche Eingaberecht, die ideelle Grundlage der Eingabe an sich. Die Väter (und Mütter) des Grundgesetzes hatten mit der Aufnahme des Eingaberechts in unsere Verfassung sicher anderes im Sinn, als luschige Kontrollorgane ins Leben zu rufen (Rundfunkratsgremien zum Beispiel), die den Parteien  und Verbänden als personelle Entsorgungslager dienen. Daraus wurden Kungelclubs, die den Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Desinformationspraxis verkommen lassen.