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Angriff global  (Jürgen Rose)

Als nach dem Ende des Kalten Krieges der Boden mit solch imposantem Auswurf bellizistischer Diarrhöe reichlich gedüngt worden war wie jenem von der »postnationalen Politik des militärischen Humanismus« des Münchner Soziologen Ulrich Beck, schossen die neumodischen Doktrinen vom Gebrauch militärischer Macht – von »Peace Enforcement« bis »Responsibility to Protect« – prächtig ins Kraut. Die Bundesregierung verabschiedete dann am 25. Oktober 2006 das neue »Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr«. Darin legt sie sich endgültig auf den – euphemistisch als »Transformation« dargestellten – Umbau der Bundeswehr von einer klassischen Abschreckungs- und Verteidigungstruppe zur postmodernen Interventions- und Angriffsarmee mit globalem Auftrag fest, ganz so, wie es bereits im 1994 unter der Ägide des damaligen Bundesverteidigungsministers Volker Rühe herausgegebenen Vorgängerdokument angelegt war. Der Schlüsselbegriff zum Verständnis dieser Entwicklung lautet »Entgrenzung«; er hat mehrere Bedeutungen.

Zu dem geographisch wie inhaltlich globalisierten Sicherheitsverständnis wird im Weißbuch 2006 ausgeführt: »Deutschlands Sicherheit ist untrennbar mit der politischen Entwicklung Europas und der Welt verbunden. Dem vereinigten Deutschland fällt eine wichtige Rolle für die künftige Gestaltung Europas und darüber hinaus zu.« Im Wehrmagazin Europäische Sicherheit, wo der höchste deutsche Soldat, Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan, wenig später die neue deutsche Sicherheitspolitik aus seiner Sicht in einem Grundsatzartikel mit dem bezeichnenden Titel »Soldat im Zeitalter der Globalisierung« erläuterte, heißt es zu dem entgrenzten Aktionsradius deutscher Militärmacht lakonisch: »Als Konsequenz hat sich die räumliche Dimension unseres Sicherheitsdenkens in den letzten Jahren spürbar vergrößert.«In der Tat.

Nahezu beliebig, quasi allumfassend dehnen die Weißbuch-Verfasser den sicherheitspolitischen Aktionsrahmen aus: »Nicht in erster Linie militärische, sondern gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und kulturelle Bedingungen, die nur in multinationalem Zusammenwirken beeinflußt werden können, bestimmen die künftige sicherheitspolitische Entwicklung. Sicherheit kann daher weder rein national noch allein durch Streitkräfte gewährleistet werden. Erforderlich ist vielmehr ein umfassender Ansatz, der nur in vernetzten sicherheitspolitischen Strukturen sowie im Bewußtsein eines umfassenden gesamtstaatlichen und globalen Sicherheitsverständnisses zu entwickeln ist.« Mit diesem rhetorischen Kunstgriff einer tautologischen Ausweitung des Sicherheitsbegriffs wird versucht, dem angesichts der realen weltpolitischen Probleme ernüchternd ineffektiven militärischen Instrumentarium eine Legitimität zu bewahren, die eigentlich längst obsolet geworden ist. Diesbezüglich läßt General Schneiderhan die Katze aus dem Sack, wenn er anmerkt: »Militärische Mittel und Fähigkeiten behalten dabei auch zukünftig ihren hohen Stellenwert bei der Friedenssicherung und bleiben entscheidend für die Glaubwürdigkeit unserer Politik.« Im Kern geht es demzufolge darum, mittels eines entgrenzten Sicherheitsbegriffs die Bereitstellung der existenznotwendigen Ressourcen für den Militärapparat zu garantieren.

Zugleich werden die vom Grundgesetz bislang vorgegebenen strikten verfassungsrechtlichen Schranken, denen die Sicherheitspolitik Deutschlands unterworfen ist, im Weißbuch zu lediglich noch zu beachtenden »Orientierungspunkten« relativiert. Besonders problematisch ist das im Hinblick auf die unabdingbar geltenden Verfassungsnormen: die unmittelbare Völkerrechtsbindung sowie das Friedensgebot. Indes vermag ein gefestigtes manichäisches Weltbild gegen die notorischen Einwände verfassungsjuristischer Bedenkenhuber ungemein gute Dienste zu leisten. Ohne Zweifel verfügt der gegenwärtig amtierende Generalinspekteur über ein solches, gibt er doch zu Protokoll: »Vor allem aber wird die Asymmetrie dadurch bestimmt, daß sich eine Seite an Recht, Gesetz und allgemeine Moralvorstellungen bindet und damit die Ausübung von Gewalt legalisiert und reglementiert, dies auf der anderen Seite aber unterbleibt.« Wer auf welcher Seite steht, ist aus der Sicht des Generals selbstredend vollkommen klar.

Ebenfalls entgrenzt werden im aktuellen Weißbuch die »Interessen deutscher Sicherheitspolitik«. In diesem Kontext ist unter anderem die Rede von »globalen Herausforderungen, vor allem der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen«, der zu begegnen sei, der »Stärkung der internationalen Ordnung« sowie last not least vom »freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands«, den es zu fördern gelte. An dieser Stelle freilich scheint unser Generalinspekteur zu nostalgischer Larmoyanz zu neigen, denn in seinen Augen »erwächst in Deutschland wie im gesamten Westen der Entschluß zu einem Einsatz nicht selten aus dem verpflichtenden Gefühl internationaler Verantwortung und weniger aus der nüchternen Analyse nationaler Interessen. Söhne und Töchter an den Großmut zu verlieren, ist für eine freie und kinderarme Gesellschaft aber nur schwer zu akzeptieren.«

Unbeeindruckt von solcher Phraseologie leiten indes die verteidigungsministeriellen Weißbuchautoren ganz trocken und nüchtern aus der von ihnen definierten Interessenlage den neuen Auftrag für die deutschen Streitkräfte ab. Auch der ist globalisiert. So sichert die Bundeswehr primär die »außenpolitische Handlungsfähigkeit«, was auch immer darunter zu verstehen sein mag, und leistet einen »Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen«. Der klassische Auftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung entfällt zwar nicht völlig, wird aber sekundär. Völlig konsequent findet sich an oberster Stelle des im aktuellen Weißbuch definierten Aufgabenkatalogs für die deutschen Streitkräfte die »internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus«, und erst dahinter rangiert der »Schutz Deutschlands und seiner Bevölkerung«.

Warum das so sein muß, erklärt uns Generalinspekteur Schneiderhan: »Der Terrorist entzieht sich jeder logischen Berechenbarkeit, kennt keine Beschränkung auf Kombattanten, kennt keine Beschränkung auf herrschende Eliten und keine Verschonung sogenannter ›kleiner Leute‹ oder Unbeteiligter.« Unwillkürlich drängt sich an dieser Stelle die Assoziation mit der extensiven Luftkriegführung der NATO-Kampfpiloten auf dem Balkan, im Irak und in Afghanistan auf, aber diese Gedankenverbindung würde der General strikt von sich weisen. Daß man freilich den internationalen Terrorismus, gäbe es ihn nicht bereits, unbedingt erfinden müßte, legen die Durchhalteparolen des immer noch amtierenden Heeresinspekteurs Generalleutnant Hans-Otto Budde, nahe, der während seines Besuches im US-amerikanischen Militärkrankenhaus im pfälzischen Landstuhl folgendes zum besten gegeben hat: »Auch wenn wir irgendwann sagen können, die Schlachten in Afghanistan oder woanders sind beendet, wird der Kampf gegen den Terrorismus ewig weitergehen. Der Terrorismus wird überall unser Feind sein. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen und dürfen den Kampf gegen ihn nie aufgeben. Er wird nicht in vierzehn Tagen und auch nicht in vierzehn Wochen zu Ende sein, sondern ewig dauern. Wir sind stark genug, ... und ... werden den Krieg gegen diesen Feind gewinnen. Ich habe keinen Zweifel daran, daß wir das tun werden.« Es fehlt an dieser Stelle eigentlich nur noch der Hinweis auf die demnächst zu erwartenden Wunderwaffen.

Die Artikelserie zur Ächtung des Angriffskriegs, die in Heft 1/8 mit dem Artikel »Friedensverrat« begann, wird fortgesetzt. Der Autor, Oberstleutnant der Bundeswehr, ist aus disziplinarrechtlichen Gründen gezwungen, darauf hinzuweisen, daß er in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen darlegt.