Thomas de Maizière, Demokratiedeuter. – Einige oppositionelle Bundestagsabgeordnete wollen durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht erreichen, daß bei Rüstungsexporten das Parlament frühzeitig einbezogen wird. Die Richter – sie haben demnächst darüber zu befinden – wurden von Ihnen belehrt: Es genüge, wenn bei solchen Waffengeschäften der Bundestag nach der regierungsamtlichen Entscheidung informiert werde. Bemerkenswert ist Ihre Begründung: Beim Rüstungsexport handele es sich um »eine sensible Materie«; da sei, wenn über den Deal noch verhandelt werde, eine öffentliche Diskussion nicht zu wünschen. Die Volksvertretung, so läßt sich Ihr Argument verallgemeinern, soll bei empfindlichen politischen Problemen erst ins Spiel kommen, wenn alles gelaufen ist. Offenbar wollen Sie das Parlament und die Öffentlichkeit davor bewahren, sich mit heiklen Dingen beschäftigen zu müssen – ein fürsorgliches Verständnis von Demokratie.
Heiko Maas (SPD), Bundesjustizminister. – Nach Ihrem Entwurf zur Verschärfung des Pornografiegesetzes soll die »Wiedergabe von ganz oder teilweise unbekleideten Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung« verboten und bestraft werden. Das Strafmaß soll je nach Schwere der Tat bis zu drei Jahren Freiheitsentzug reichen. Jetzt sorgen Sie aber bitte auch gleich für kraftvolle Ausführungsbestimmungen. Die Putten in barocken Schloßgärten, vor allem die besonders gefährlichen mit Pimmel, müssen schnellstens entfernt und unter sittenpolizeilicher Aufsicht zerhackt und zerstampft werden. Sorgen Sie auch dafür, daß es keiner langwierigen Prozesse bedarf, bis entschieden ist, ob der Künstler eine Körperhaltung unnatürlich oder natürlich geschlechtsbetont dargestellt hat. Ein weiteres Gesetz sollte regeln, daß Kinder weder ganz noch teilweise unbekleidet herumlaufen dürfen (zum Beispiel am Strand), sondern immer ganz bekleidet, einschließlich Gesichtsschleier.