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Titel122013

»Hartz IV«-Aufstockung – eine staatliche Lösung  (Irene B. Denk)

Das Arbeitslosengeld II (alias »Hartz IV«) ist vom Staat äußerst knapp bemessen, reicht kaum fürs Nötigste. Trotzdem wird, von geringfügigen Beträgen (zum Beispiel der Aufwandsentschädigung als Übungsleiterin) abgesehen, jedes Zusatzeinkommen aufs ALG II angerechnet, was die geringen »Hartz IV«-Leistungen weiter schmälert.

Doch wird wirklich jeder zusätzliche Verdienst angerechnet? Nein, da gibt es eine Ausnahme, seit kurzem ist das amtlich. Die Presse hat allerdings kaum darüber berichtet. Dabei ist es der deutsche Staat selbst, der die Möglichkeit zu anrechnungsfreien Einkünften bietet.

Ganz leicht sind diese Einkünfte allerdings nicht zu haben – radikal muß man sein. Ob links- oder rechtsradikal, ist dabei anscheinend nicht völlig gleichgültig. Wer Wert auf jahrzehntelang eingespielte amtliche Verfahrensabläufe legt, wendet sich nach rechts, tritt beispielsweise der NPD bei und gibt nach einiger Zeit gegenüber den einschlägigen staatlichen Organen Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu erkennen. »Spitzel« heißt so jemand seit alters her; der Verfassungsschutz spricht von »V-Mann« oder »V-Person«, andere staatliche Dienste haben in vergangenen Zeiten »IM« gesagt.

Seinen »V-Personen und nachrichtendienstlichen Verbindungen« gewährt der Staat nicht nur Auslagenerstattung, sondern je nachdem auch »Entgelte, Prämien, Honorare, [...] Anerkennungen und Zuwendungen«, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDL-Bundestagsfraktion hervorgeht. Das Geld wird den Spitzeln in der Regel bar überreicht, wobei es sich nach Angaben des Mitteldeutschen Rundfunks keineswegs nur um geringfügige Beträge handelt. Beispielsweise erhielt ein V-Mann sieben Jahre lang umgerechnet gut 1200 Euro im Monat, ein zweiter bekam »über mehrere Jahre monatlich rund 1000 Euro«, außerdem ein Mobiltelefon und am Ende »eine Abfindungsprämie im vierstelligen Bereich«; bei einem weiteren V-Mann waren es 18 Jahre lang monatlich mehr als 800 Euro. Selbstverständlich plus Spesen.

Aus Geheimhaltungsgründen sorgen die deutschen Geheimdienste bei den Spitzelhonoraren vorab für eine laut Regierung zehnprozentige Versteuerung. Unklar ist, ob und wie dabei geldwerter Vorteil steuerliche Berücksichtigung findet. Schließlich scheinen bezahlte V-Leute je nach Fall auch schon einmal mit einem Büro oder einer Wohnung, einem Fahrzeug, Computer, Handy oder Smartphone ausgestattet zu werden.

Ein ehemaliger NPD-Funktionär, der nach eigenen Angaben jahrzehntelang einen Teil seines regelmäßigen Verfassungsschutzhonorars gegen Spendenquittung an seine Partei weiterreichte, will den stattlichen staatlichen Betrag laut WAZ auch selbst versteuert haben. Offenbar irrtümlich, denn wie man nun dank Regierungsantwort weiß: Das Geld, das staatliche Stellen ihren Spitzeln in die Hand drücken – nach Schätzung der Linkspartei insgesamt »Millionen Euro« pro Jahr –, ist rein netto, bleibt den Betreffenden ohne weitere Abzüge.

Nicht nur irrtümlich, auch pflichtwidrig scheint der NPD-Mann gehandelt zu haben. Denn laut Bundesregierung müssen V-Leute alles, was in Zusammenhang mit ihrer Spitzeltätigkeit steht, geheim halten und dürfen auch die dafür erhaltenen Geldbeträge und anderen Leistungen nirgendwo offenlegen – nicht einmal gegenüber Finanzamt oder Jobcenter.

Doch Einkünfte, von denen eine Behörde nichts erfährt, kann sie bei ihren Berechnungen nicht berücksichtigen. »Entgelte, Prämien, Honorare« für Spitzeldienste bilden in Deutschland offenbar die einzige staatlich legitimierte Möglichkeit, um magere »Hartz IV«-Bezüge« nennenswert und anrechnungsfrei aufzustocken. Unter dem Siegel der Verschwiegenheit.