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Bemerkungen

Bemerkungen zur Bremenwahl

Es gibt eine verblüffende Parallele zwischen dem Ergebnis der jetzigen Bürgerschaftswahl in Bremen und der Bundestagswahl von 1969. In beiden Fällen nutzte es den jeweiligen Wahlsiegern nichts, verglichen mit den anderen Parteien die meisten Stimmen auf sich vereint zu haben. CDU und CSU kamen damals auf 46,1 Prozent, die SPD erreichte 42,7 Prozent und die FDP 5,8 Prozent. An der Spitze der nächsten Bundesregierung stand aber nicht der Spitzenkandidat der Unionsparteien, Kurt Georg Kiesinger, sondern der Spitzenkandidat der Sozialdemokraten, Willy Brandt. Zur Überraschung von CDU und CSU hatten sich SPD und FDP zusammengetan und die erste sozialliberale Bundesregierung gebildet.

 

In Bremen wurde jetzt erstmals nach mehr als 70 Jahren die CDU stärkste Partei. Sie erreichte einen Stimmenanteil von 26,7 Prozent. Die SPD folgte mit 24,9 Prozent, die Grünen mit 17,4 Prozent, die Linke mit 11,3 Prozent, die FDP mit 5,9 Prozent und die AfD mit 5,1. Der Spitzenkandidat der CDU, Carsten Meyer-Heder, leitete aus dem Ergebnis den Anspruch zur Regierungsbildung ab. Als sicherer Partner standen aber nur die Freien Demokraten zur Verfügung; das reicht nicht für eine Mehrheit in der Bürgerschaft.

 

Der Spitzenkandidat der Sozialdemokraten, Carsten Sieling, hatte vor der Wahl angekündigt, eine Koalition mit den Grünen und der Linkspartei bilden zu wollen. Er machte ebenfalls den Anspruch auf die Regierungsbildung geltend und entsprach damit einer verbreiteten Stimmung in den drei Parteien und der bremischen Öffentlichkeit. Zahlenmäßig verfügte eine rot-grün-rote Landesregierung im Parlament über eine Mehrheit von 53,6 Prozent. Die Parteigremien der Grünen und der Linken in Bremen sprachen sich am 6. Juni mit großer Mehrheit für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen über die Bildung einer rot-grün-roten Landesregierung aus.

 

Interessant ist das Abstimmungsverhalten der 16- bis 24-jährigen Wähler. Sie entschieden sich zu 28 Prozent für die Grünen, zu 16 Prozent für die Linke und zu 13 Prozent für die SPD. Auf den Plätzen folgten die CDU mit 12 Prozent, die FDP mit 9 und die AfD mit 4 Prozent.

 

Constanze Weinberg

 

 

 

 

Ist die SPD noch zu retten?

Ist die SPD noch zu retten? Und, falls ja, wie? Einige Überlegungen:

 

 

 

 

 

 

 

Andreas Stahl

 

 

 

Zutritt verboten

Die gewählten Europaabgeordneten Carles Puigdemont und Toni Comín (beide Junts per Catalunya) wurden am 29. Mai daran gehindert, das Europaparlament in Brüssel zu betreten, um sich zu akkreditieren. Nach dem Verbot sagte Puigdemont gegenüber Journalisten, dass er eine Liste aller gewählten Europaabgeordneten gesehen hat, auf der die Namen von Toni Comín, Oriol Junqueras (Esquerra Republicana de Catalunya) und auch sein Name besonders gekennzeichnet gewesen seien.

 

Einige Tage zuvor hatten die spanischen Parteien Partido Socialista Obrero Español, Ciudadanos und die Partido Popular den noch amtierenden Präsidenten des EU-Parlaments, den Italiener Antonio Tajani (Forza Italia) aufgefordert, Puigdemont, Comín und Junqueras die Akkreditierung zu verweigern. Tajani ist seit dem 17. Januar 2017 EU-Parlamentspräsident und in dieser Position Nachfolger des Sozialdemokraten Martin Schulz.

 

Inzwischen haben Puigdemont und Comín ein Protestschreiben an Antonio Tajani und seinen Generalsekretär Klaus Welle gerichtet, in dem sie die »diskriminierende Behandlung« anprangern. Auch fordern sie die Veröffentlichung der Liste mit den Namen derjenigen, die als gewählte Abgeordnete keinen Zugang zum Europaparlament haben.

 

Der Vorgang weist gewisse Parallelen zum spanischen Parlament auf: Hier hat die Parlamentspräsidentin Meritxell Batet vier gewählten katalanischen Politikern das Mandat entzogen, es gibt Kritik von Juristen. Der spanische Verfassungsrechtler Pérez Royo machte in einem Gastbeitrag für die Onlinezeitung eldiario.es darauf aufmerksam, dass es sich bei der Suspendierung um eine politische Entscheidung handele. Der Koordinator der Verteidiger im Prozess gegen die Katalanen vor dem Obersten Gericht in Madrid, Jaume Allonso-Cuevillas, sagte zu dem Vorgang, ein Ausschluss sei rechtlich erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung möglich. Der Anwalt kritisiert in dem Prozess, dass mit den aus seiner Sicht erfundenen Anklagen wegen Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung sämtliche Regeln geändert worden seien, um zu einer Verurteilung zu kommen.

 

Während das Europaparlament mit einem Willkürakt gewählten EU-Abgeordneten den Zutritt verweigert, fordert eine UN-Arbeitsgruppe die sofortige Freilassung von politischen katalanischen Gefangenen. Genannt werden in dem UN-Dokument der katalanische Aktivist Jordi Cuixart und die Parlamentarier Jordi Sànchez und Oriol Junqueras. Über die Fälle der übrigen Gefangenen hat die UN-Arbeitsgruppe noch nicht entschieden. Die Inhaftierung sei willkürlich, weil die Genannten nur ihr Recht auf Versammlungs-, Demonstrations- und Meinungsfreiheit ausgeübt hätten. Die größte spanische Tageszeitung El País spricht im Zusammenhang mit dem Prozess in Madrid von einer unerklärlichen Lächerlichkeit der Staatsanwaltschaft, deren Arbeitsmethode »chapucería« (Pfusch) sei. »Wo einige Gewalt sehen, gab es nur breiten Protest«, kommentiert El País die Vorgänge um den 1. Oktober 2017 in Katalonien.       

 

Karl-H. Walloch

 

 

 

Wer hat recht, oh Salomo?

Die auch in den eigenen Kreisen gern zitierte Floskel »drei Juristen, vier Meinungen« ist keineswegs aus der Luft gegriffen und mitunter leider auch begründet. Die NPD war bei der gerade erst vergangenen Wahl unter anderem mit Plakaten aufgefallen, auf denen zu lesen war: »Stoppt die Invasion, Migration tötet«. Dagegen regte sich zu Recht heftiger Widerstand, insbesondere von Seiten der Stadtverwaltungen. In Sachsen mussten die inkriminierten Plakate aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen abgehängt bleiben, weil die Auffassung vertreten wurde, dass der Inhalt der Plakate den öffentlichen Frieden gefährdet, die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Migranten verletzt und sie verächtlich macht. Mithin handelt es sich um Volksverhetzung (Az.: 3 B 155/19). Dem ist an sich nichts hinzuzufügen. In Sachsen-Anhalt kam die Staatsanwaltschaft Halle allerdings im völligen Widerspruch zur Auffassung des sächsischen OVG zu der Einschätzung, eine Volksverhetzung läge nicht vor. Für den Außenstehenden ist es nahezu unerklärlich, wie zwei unterschiedliche Behörden zu völlig gegensätzlichen Auffassungen gelangen können. Als im Vorfeld der im Jahr 2017 durchgeführten Wahl zum Deutschen Bundestag die AfD in Sachsen-Anhalt mit Plakaten warb, auf welchem ein Kopfbildnis von Ernst Thälmann zu sehen und im oberen Bereich des Plakats zu lesen war »Am 24. September AfD wählen!« sowie am Fuße des Bildnisses stand: »Ernst Thälmann würde AfD wählen!« war es auch die Staatsanwaltschaft Halle, die der Auffassung gewesen ist, eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener läge nicht vor. Verleumdung und üble Nachrede würden schließlich jeweils eine Tatsachenbehauptung voraussetzen, was vorliegend nicht der Fall wäre. Es handele sich nur um »eine Meinungsäußerung, eine erkennbar in den Konjunktiv gesetzte Vermutung darüber, was der Abgebildete wohl nach Auffassung des Beschuldigten wählte, wenn er denn heute noch lebte und zur Wahl ginge.« Das kann vermutlich nur jemand schreiben, der sich mit dem Lebensweg Ernst Thälmanns und seinen politischen Grundüberzeugungen nicht befasst hat und dadurch nicht erkennen kann, welche Ungeheuerlichkeit in der Behauptung auf den AfD-Plakaten steckt.                           

 

Ralph Dobrawa

 

 

Francos Exhumierung gestoppt

Dreiundvierzig Jahre nach seiner Beerdigung im »Valle de los Caídos« (Tal der Gefallenen) und sechs Tage vor dem geplanten Exhumierungstermin am 10. Juni hat der Oberste Gerichtshof Spaniens die Überführung der sterblichen Überreste des Diktators Francisco Franco zum Friedhof »El Prado«, wo am 30. Dezember 2017 seine Frau Carmen Franco y Polo beerdigt wurde, untersagt. Die fünf Richter der vierten Abteilung des Obersten Gerichtshofs stimmten dem Antrag der Familie, die Exhumierung auszusetzen, einstimmig zu. Dem Gericht zufolge, bewirke die Exhumierung »angesichts der Bedeutung von Don Francisco Franco eine ernsthafte Störung der öffentlichen Interessen des Staates und seiner verfassungsmäßigen Institutionen«, berichtet El País. Die Richter argumentieren, »dass es Tatsache ist, dass er vom 1. Oktober 1936 bis zum seinem Tod am 20. November 1975 Staatsoberhaupt war«.

Julián Casanova, Professor für Zeitgeschichte, wies auf einen Fehler der Richter hin. Von 1936 bis zum Ende der Zweiten Spanischen Republik im April 1939 sei Niceto Alcalà Zamora spanischer Staatspräsident gewesen, Francisco Franco hingegen erst danach.                

 

Karl-H. Walloch

 

 

 

Unsere Zustände

Nicht aus seinen Fehlern lernt der Mensch, sondern aus seinen Irrtümern. So gesehen ist das gesamte Leben ein Irrtum.

 

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Es ist kurios: In unserem Land, wo zunehmend Gaststätten schließen, gibt es immer mehr Menschen, die anderen den Tisch decken müssen.

 

*

 

Früher hießen Auseinandersetzungen mit schweren Waffen Kriege. Heute heißen sie Sanktionen.               

 

Wolfgang Eckert

 

 

Warnung

Bürger, du wirst eingeseift,

wenn jemand, der nach Ämtern strebt,

sagt, dass er nach den Sternen greift,

stets wenn er seine Arme hebt.

Eines musst du dabei lernen,

das ist eine alte Masche,

der greift nämlich nach den Sternen

in deiner Tasche.

 

Günter Krone

 

 

Musik vor dem Untergang

Den Spaßvogel nimmt man Thomas Böhme nicht leicht ab, obwohl er einer ist. Kein moderner allerdings, der mit selbstbestätigendem Gekicher seine Äußerungen begleitet, sondern in Gestalt des Klavierstimmers auf der »Titanic« auftritt: Als Feuchtigkeit eindringt, wird er gebraucht. So vielleicht auch der Dichter? Der »AM RAND DES ZERFALLS« steht und weiß, dass die Welt so ist: »Es gibt keine Farben mehr / die nicht zugleich Farben des Krieges sind.« Rück- und Vorausblicke auf Untergänge also? Gewiss. Und zugleich nicht. Denn in den »EINFLÜSTERUNGEN«, dem letzten Gedicht des Bandes, liest man: »Ja, du schaffst es auch ohne Gewinsel / […]. / Sieh nur, die Wolkendecke reißt auf. / Irgendwo plärrt immer eine verbeulte Posaune.«

 

So lässt sich Musik zum Untergang aushalten, selbst der Gedanke an dessen Unvermeidlichkeit. Denn: Es wird daraus oft Zuversicht, Freude an der Welt bezogen und auf den Leser übertragen. Böhme bleibt nicht am Zerfallsrand stehen, sondern nimmt uns mit in seine Welt. Diese ist weit, sie reicht von Gotland bis weit in den Süden, von einem Morgen in Visby in die Semana Santa in Sevilla.

 

Musik, Philosophie, Kunst bilden oft den geistigen Hintergrund eindringlicher Gedichte: Bach, Bruckner, Reger klingen auf; der Maler Pechstein und Nietzsche werden beschworen, auch J. Bobrowski in einem lakonischen Vierzeiler, und wenn Thomas Böhme statt »unvorstellbar für ihn« unvorstellbar für mich geschrieben hätte, dann wäre es, als stemme sich jener selbst brummig gegen das »sanglose« Verschwinden von »Namen«.

 

Übrigens wird Philosophie im Kapitel »ZEIT-LUPEN« auch ganz praktisch betrieben, mit Gedanken über Singularität und Entropie. Und weil das Klavier für den Tanz auf der »Titanic« da schon fast gestimmt ist, darf man sich amüsieren über das boshafte Aperçu, dass die »Zeit« drei auch namentlich genannten Popsängern »ihr barmherziges Leichenhemd übergestreift« habe. Doch eröffnet Böhme auch ganz andere Perspektiven: In einem der intensivsten Texte des Bandes, »DAS GEPÄCK MEINES VATERS«, spricht er darüber, wie ihm an einem Sommertag die Nachricht vom Tod seines Vaters überbracht wird: »Am Badestrand hätten sie ihn aus dem Wasser gezogen.« Persönliche Gegenstände sind entgegenzunehmen. Der Wohnungsschlüssel steckt in der »hinteren Tasche der noch kaum verblichenen Bluejeans«. So eindringlich lässt sich ein ganzes Leben mitteilen, ein Lebensende auch. Der überaus exakte, fast penible Wortgebrauch Böhmes ist es, der solche Energie und Bildhaftigkeit erzeugt.

 

Man muss den Autor bewundern für seine Fähigkeit, lyrisch zu erzählen. Etwa in dem Gedicht »NOVEMBER 1970«, wunderbar platziert in der Mitte des Buches, in dem in terzinenartigen Strophen ein Selbstporträt an einem Umzugstag entworfen wird: »Ich sitze mit kurzgeschnittenen Nägeln am Tisch«, während die Hände ziellos und die Beatles Across the Universe sind.

 

Die Intensität der Texte korrespondiert trefflich mit drei Holzschnitten von Felix M. Furtwängler.    

Albrecht Franke

 

Thomas Böhme: »Klavierstimmer auf der Titanic«, Gedichte, Edition Ornament im quartus Verlag Bucha, 104 Seiten, 15,90 €

 

 

Kunstarchiv Beeskow

Der alte Speicher im märkischen Beeskow steht jetzt noch grauer und verlassener als zuvor an der Spree. Er diente bisher als Depot für Malerei, Grafik, Plastik, bis 1989 im Besitz von Parteien, Massenorganisationen und staatlichen Einrichtungen der DDR. Unter schwierigen Bedingungen wurde akribisch an dem außergewöhnlichen Bestand gearbeitet. Führungen in den beengten und gar nicht als Kunstdepot geeigneten Räumen hatten etwas Abenteuerliches. Die kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbrachten den Nachweis, wissenschaftlich mit großer Anteilnahme an der Bewahrung und Erschließung der eindrucksvollen Sammlung zu arbeiten.

 

Seit dem 29. Mai präsentiert das Kunstarchiv Beeskow seine Schätze im neuen Depot. 17.000 Werke der bildenden Künste, 1500 Werke der angewandten Kunst von mehr als 1700 Künstlerinnen und Künstlern haben unweit der Burg Beeskow auf der Spreeinsel ihr neues und ihrer Bedeutung angemessenes Domizil. Schön, dass die ehemalige Schule dadurch wieder bildende Funktion erhielt. Kunstwerke aus vierzig Jahren sind an den schiebbaren Hängewänden angebracht. Kleinere Kunstwerke stehen in zur Aufbewahrung geeigneten Regalen. Platz ist für die Plastik. In Grafikschränken lagern beispielsweise 330 Grafikmappen mit 4000 Einzelblättern. »Das Kunstarchiv Beeskow ist ein offenes Depot, das seine Besucherinnen und Besucher einlädt, das breite Spektrum der in ihm archivierten Werke zu entdecken.« (Flyer) Ein interessantes und reichhaltiges Veranstaltungsprogramm unterstreicht den Anspruch.

 

Während der Sommermonate finden jeden zweiten Sonntag um 14 Uhr öffentliche Depotführungen statt. Die Anmeldung wird empfohlen.

 

Gerhard Hoffmann

 

Termine: 23.6., 7.7., 21.7., 4.8., 18.8., 1.9., 15.9.2019; Informationen: https://www.kunstarchiv-beeskow.de

 


 

 

D-Day

In Heft 4/2014 veröffentlichte Ossietzky unter der Überschrift »An vorderster Front« eine Rezension der beiden im Dörlemann-Verlag neu erschienenen Bücher der in St. Louis/USA geborenen Kriegsreporterin und Reiseschriftstellerin Martha Gellhorn. Der dort erwähnte Band »Das Gesicht des Krieges« findet gerade neue Aktualität, aus Anlass der Feierlichkeiten zur 75. Wiederkehr des D-Day. Gellhorn hatte sich im Juni 1944 an Bord eines in einem englischen Hafen liegenden amerikanischen Lazarettschiffs geschmuggelt, »um etwas von der Invasion der Normandie mitzukriegen«. Die daraus entstandenen Reportagen sind in ihrer Originalfassung (Übersetzung: Hans-Ulrich Möhring) nachzulesen.

 

K. N.

 

 

Unter-Haltung

»Dass zu viel Fernsehen dumm machen kann, davor warnten Kommunikationswissenschaftler schon vor Jahrzehnten«, ist in der Leipziger Volkszeitung zu lesen in einem Artikel unter der Überschrift »Mehr als dreieinhalb Stunden Fernsehen verblöden«. Bei mancher Unterhaltungssendung entsteht der Eindruck, das Fernsehen bemüht sich, diese Frist zu verkürzen.                            

 

Günter Krone

 

 

Zuschriften an die Lokalpresse

Wie ich aus den Medien weiß, gibt es nach wie vor mächtig Kritik an der zu langsamen Durchsetzung der digitalen Revolution in unserer Republik. Der Rangplatz unseres Landes macht dem technischen Fortschritt wenig Ehre. Der Presse – in diesem Falle dem nd vom 6. Juni – entnehme ich, dass es jetzt aber einen gehörigen Schritt nach vorn geben soll, da die »Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen« dazu zwingt, weitere digitale Möglichkeiten zu nutzen. So sollen endlich auch »Daten von vernetzten Haushaltsgeräten ... abgeschöpft werden« können. »Nur der Kühlschrank war Zeuge« wird dpa von der Tageszeitung unter Verweis auf Smart-Home-Geräte und andere mit dem Internet verbundene Hilfsmittel satirisch zitiert. Ich finde das in Ordnung, die Informationen reichen mir jedoch noch nicht aus. Deshalb bitte ich um weitere sachdienliche Aufklärung. Ich möchte gern wissen, welche Geräte als Wanzen eingesetzt werden können, damit ich meiner Mitwirkung bei der Sicherung gegen Gefahren durch die Auswahl von Geräten noch besser nachkommen kann. Ich gehe davon aus, dass die rechtliche Basis – so beispielsweise der Art. 13 des Grundgesetzes – weiterhin sicher gewährleistet ist. – Aribert Einfalt (73), Beamter i. R., 38875 Sorge

 

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Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen neuerdings auch Taxifahrer für den Transport verwaister oder verletzter Vogelkinder oder Eichhörnchen eingesetzt werden (siehe Berliner Kurier vom 5. Mai). Ich finde das angesichts aussterbender Tierarten sehr gut, habe dazu aber folgende Fragen: Wer genießt Beförderungsvorzug, wenn sich gleichzeitig Bürger und Eulen um einen Transport bemühen? Und welche Taxi-Unternehmen sind berechtigt, Vögel-, Eichhörnchen- oder vielleicht auch Igel-Notfahrten zu übernehmen? Wer trägt die Kosten? Ich halte eine behördliche Klärung schon deshalb für notwendig, weil die Konkurrenz zwischen Taxi-Unternehmen groß ist und durch behördliche Festlegungen noch erschwert wird. Und die bestehenden Regelungen erhöhen den Unfrieden zwischen den Firmen und die Existenzunsicherheit der Fahrer schon jetzt genügend. – Eberhard Brausewetter (53), Taxifahrer, 12589 Berlin-Kuckucksnest

 

Wolfgang Helfritsch