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Titel1518

Schluss mit der Freizügigkeit  (Johann-Günther König)

Am 29. März 2019, so steht es zumindest in diversen Papieren und kommt es nicht zuletzt stets über die Lippen von Theresa May, wird Großbritannien die Europäische Union verlassen. Man werde dann – so unterstreicht die Premierministerin in einem Beitrag für die Boulevardzeitung The Sun und auf ihrer Facebook-Seite vom 12. Juli – erstens »die Freizügigkeit der EU-Bürger wirklich beenden […]. Leute, die aus ganz Europa in unser Land kommen, um einen Job zu finden, werden das nicht mehr tun können. Wir werden zwar immer qualifizierte Arbeitskräfte wie Mediziner, Pflegekräfte und Ingenieure begrüßen, aber das erste Mal seit Jahrzehnten werden wir wieder die volle Kontrolle über unsere Grenzen haben. Es wird das Vereinigte Königreich und nicht Brüssel entscheiden, wer bei uns leben und arbeiten darf.« Und was noch? »Zweitens werden wir unsere eigene, völlig unabhängige Handelspolitik betreiben, einen eigenen Sitz in der Welthandelsorganisation (WTO) haben sowie die Fähigkeit, eigene Tarife und Verträge abzuschließen, mit wem es uns beliebt. Britische Güter und Dienstleistungen sind international heiß begehrt, und so verwundert es nicht, dass immer mehr Länder Schlange stehen, um mit uns Handelsverträge abzuschließen, wenn wir die EU verlassen haben. […] Drittens werden wir nicht länger unter die Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofes fallen, stattdessen werden britische Richter in britischen Gerichten auf der Basis unserer Gesetze urteilen.« (Übersetzung hier und im Folgenden: J.-G. K.)

 

Die seit einem Jahr laufenden beziehungsweise sich dahinquälenden Verhandlungen über einen Austrittsvertrag zwischen Großbritannien und der EU haben zwar Ende 2017 scheinbar Fortschritte gezeitigt, weil die Briten auf Kompromisse bei den Rechten der EU-Bürger in Großbritannien, den finanziellen Verpflichtungen des Königreichs beim Austritt und der problematischen Grenzfrage zwischen der Republik Irland und Nordirland eingingen. Bei Licht betrachtet sind aber bis Ende Oktober 2018, dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag in trockenen Tüchern sein soll, noch gravierende Probleme zu lösen. Die unlängst vom neuen britischen Außenminister Jeremy Hunt gegenüber seinem deutschen Kollegen Heiko Maas thematisierte Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns der Verhandlungen scheint realiter nicht groß; dennoch ist seine Warnung, es bestehe »ein durchaus echtes Risiko, dass es aus Versehen zu einem Brexit ohne Abkommen kommt«, nicht völlig aus der Luft gegriffen. Sein Hinweis, niemand solle erwarten, dass die Briten in den Verhandlungen schon nachgeben würden – die EU müsse ihren Verhandlungsansatz ändern, spricht Bände. Ach ja, sollte es zu keinem Abkommen kommen, will die britische Regierung den eigentlich bereits akzeptierten Anteil für gemeinsam getroffene Finanzentscheidungen (unter anderem Fonds und Pensionslasten) in Höhe von rund 40 Milliarden Pfund nicht zahlen. Droht jedenfalls der neue Brexit-Minister Dominic Raab. Wie lautete noch gleich die Frage des einst berühmten Reiseschriftstellers Johann Georg Kohl in seinen 1845 zusammen mit seiner Schwester Ida publizierten »Englischen Skizzen«? »Sind die Engländer enthusiastische Bewunderer der Bescheidenheit?« Seine Antwort lautete:

»Es scheint mir eher, daß sie weit mehr auf die andere Seite, die der Dreistigkeit, hinausgehen. […]  ›Verhalte dich ruhig! Zeige dich unbefangen, bewege dich sicher und sei dreist!‹ Diese Rathschläge könnte man Jedem als die vornehmsten Regeln des guten Tones in englischer Gesellschaft geben. ›Vor allen Dingen aber‹, könnte man hinzufügen, ›sei nicht zu höflich.‹ Wir haben unser deutsches Wort ›höflich‹ von Hof hergenommen. Ein äußerst höflicher Mann erscheint den Engländern nur zu leicht als ein Höfling. […] ›Zuvorkommend‹ ist ein anderes gefährliches Wort und zeigt etwas an, was die Engländer, wenn du dabei nur ein Härchen zu weit gehst, für ganz ungehörig halten. Sei nicht zu verbindlich, damit du sie desto eher verbindest; sei nicht zu artig, damit du ihnen nicht zu sehr ohne alle Art erscheinest; sei nicht zu leutselig, damit sie keine Caricatur auf dich machen; sei nicht zu freundlich, damit du ihnen nicht widerlich werdest.«

 

Es fließt in diesem glühend heißen und trockenen Sommer durchaus noch Wasser die Themse hinunter, seitdem Theresa May ihr Kabinett bei einer Klausurtagung auf dem Landsitz Chequers versammelt und auf eine von ihrem Berater entwickelte Brexit-Strategie einzuschwören versucht hat. Die Anhänger eines unbeugsamen Brexits, Außenminister Boris Johnson und Austrittsminister David Davis, traten daraufhin am 9. Juli zurück und nähren seitdem die üblichen Spekulationen über politische Macht- und Ränkespiele. Freilich sind beide – und auch der erzkonservative Exzentriker Jacob Rees-Mogg – keine ernst zu nehmenden Anwärter auf das Amt des Premiers. Für den von zahlreichen Journalisten immer wieder prognostizierten Sturz der seit ihrer Wahlschlappe im Juni 2017 geschwächten Premierministerin May spricht gegenwärtig jedenfalls so gut wie nichts, denn die dünne Mehrheit der Konservativen und der koalierenden DUP im Unterhaus hält sie gleichsam automatisch im Amt. Die Angst vor Neuwahlen ist schlicht zu groß, denn die oppositionelle Labour Party unter dem Vorsitzenden Jeremy Corbyn liegt in jüngsten Umfragen schon einige Prozentpunkte vor den Tories.

 

Immerhin hat Theresa May inzwischen ein 104-seitiges Weißbuch vorgelegt, das die Vorstellungen Londons über die zukünftigen vertraglichen Beziehungen mit der EU umfasst (»The future relationship between the United Kingdom and the European Union«). Einige wichtige der darin gemachten Vorschläge stehen allerdings im Widerspruch zu dem, was die EU in ihren Leitlinien zu den Verhandlungen festgelegt hat. Sie umfassen nicht zuletzt, das unterstrich EU-Verhandlungsführer Michel Barnier Mitte Juli erneut, die Einhaltung der sogenannten vier Freiheiten der Union – des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Ob das britische Verlangen nach einer Freihandelszone für Waren und Agrarprodukte, nicht jedoch für Dienstleistungen, sowie die geplante Abschaffung der Freizügigkeit für EU-Bürger damit kompatibel ist, scheint doch sehr die Frage … Viele Kopfschmerzen bereitet in Brüssel gegenwärtig das von May präferierte neue Zollabkommen mit der EU. So sollen in den britischen Häfen zwei verschiedene Zollsätze erhoben werden: einer für Waren, die für die EU bestimmt sind, und einer für die Güter, die in Großbritannien bleiben. So wie die Dinge stehen, bleibt bis Ende Oktober nichts weiter übrig, als Brexit abwarten und Tee trinken.

 

Bleibt zu hoffen, dass Theresa May, die ihrem neuen Brexit-Minister Dominic Raab nur eine Stellvertreterrolle bei den Verhandlungen mit der EU eingeräumt hat und selbst das Wort führt, einen Modus findet, der zu einem Durchbruch bei den extrem schwierigen Gesprächen führt. Ein ungeregelter Ausstieg des Königreichs aus der EU hätte gravierende politische, soziale und wirtschaftliche Konsequenzen, die kein Mensch wollen kann. Übrigens sind sich die Beteiligten im Kern schon länger einig, nach dem vollzogenen Brexit am 30. März 2019 eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 einzurichten. Während des Übergangszeitraums soll der gesamte EU-Besitzstand weiterhin für Großbritannien gelten und das Königreich weiterhin an die Verpflichtungen aus den von der EU geschlossenen Abkommen gebunden bleiben, während es sich nicht mehr an den durch diese Abkommen geschaffenen Gremien beteiligen kann und zudem alle bestehenden EU-Regulierungs-, Haushalts-, Aufsichts-, Justiz- und Durchsetzungsinstrumente und -strukturen anwenden muss – wohlgemerkt einschließlich der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union. Allerdings soll diese Übergangsphase nur eingerichtet werden, wenn es zu einer gütlichen Verständigung auf ein Austrittsabkommen kommt.

 

Nachtrag für Anhänger einer zeitlichen Ausdehnung für die Verhandlungen: Laut Artikel 50 der EU-Verträge muss ein Vertrag über die Bedingungen des Austritts eines Landes innerhalb von zwei Jahren geschlossen werden. Eben deshalb gilt im Falle Großbritanniens der Stichtag 29. März 2019. Die Frist kann zwar verlängert werden; jedoch nur, wenn im Europäischen Rat alle 27 verbleibenden EU-Staaten sowie Großbritannien selbst dem zustimmen.

 

 

Von Johann-Günther König erschien gerade: »Pünktlich wie die deutsche Bahn? Eine kulturgeschichtliche Reise bis in die Gegenwart«, zu Klampen! Verlag, 240 Seiten, 22 €.