Halina Wawzyniak, Linken-MdB. – Sie behaupten, die DDR und ihre Staatspartei SED seien gar nicht links gewesen, sondern rechts. Haben Sie denn immer noch nicht mitbekommen, dass die DDR ein Un-rechts-staat war?
Auto-Bosse, beim Betrug ertappt. – Immer noch glauben Sie, mit einem Software-Update billig davonzukommen. Offenbar begreifen Sie nicht, dass »Diesel« nicht mit zwei »E« in der Mitte und nicht in zwei Wörtern geschrieben wird und nicht Ihre Kundschaft bezeichnet, sondern den Kraftstoff, mit dem Ihre Dreckschleuder-Autos betankt werden.
Martin Schulz, Ex-Hoffnungsträger. – »Ich werde Kanzler«, haben Sie gesagt. Und, etwas vorsichtiger: »Ich rechne damit, dass ich eine gute Chance habe, die nächste Bundesregierung anzuführen.« Einen Menschen gibt es immerhin der Ihre Zuversicht teilt: Bundesfamilienministerin Katarina Barley. Die rechnet so selbstverständlich mit einer auch künftig SPD-gelenkten Frauenpolitik, dass sie kurz vor der Wahl ultimativ mit einer gesetzlichen Frauenquote für Unternehmensvorstände drohen zu können glaubt, falls die Firmen nicht freiwillig den Frauenanteil in ihren Vorständen (derzeit dürftige 6,12 Prozent) binnen eines Jahres beträchtlich steigern.
Wolfgang Janisch, Journalist. – Anders als viele Ihrer KollegInnen nehmen Sie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), die Abschiebung eines als »Gefährder« eingestuften, in Bremen aufgewachsenen 18-Jährigen mit russischer Staatsangehörigkeit müsse ausgesetzt werden, zum Anlass, an gewisse Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu erinnern. »Die Botschaft des Straßburger Eilbeschlusses lautet: Die Menschenrechte gelten auch für Gefährder. Sie bieten zwar keinen Schutz vor Strafverfolgung wegen terroristischer Aktivitäten – wohl aber vor einer ›unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung‹ Verdächtiger, womöglich ohne Beweise und Gerichtsverfahren«, schrieben Sie in der Süddeutschen Zeitung vom 4. August. Das sei zwar »eigentlich selbstverständlich«, stellen Sie fest, aber eben nur eigentlich. Dabei sei der EGMR sparsam mit seinen Interventionen. Doch: »Schaut man sich die Fälle an, in denen der Gerichtshof Abschiebungen vorläufig gestoppt hat, stößt man häufig auf Mitglieder besonders verletzlicher Gruppen: Christen aus dem Irak, Oppositionelle aus Weißrussland, iranische Frauen, die wegen Ehebruchs eine Steinigung fürchten mussten.« Das neuerliche Eingreifen des EGMR werten Sie als Signal dafür, dass »mit der Einstufung als ›Gefährder‹ (die ja allein auf der Prognose künftiger Verbrechen beruht) noch keine Freistellung von der Menschenrechtskonvention verbunden ist«. Danke, das tut gut angesichts der im öffentlichen Diskurs grassierenden Missachtung von Grund- und Menschenrechten zugunsten einer vermeintlichen »Sicherheit«.