Im vorigen Beitrag (»Wer war zu den Verbrechen fähig?«, Ossietzky 18/11) berichtete ich, daß die Zwillingstürme des Welthandelszentrums höchstwahrscheinlich mit Sprengstoff zerstört worden sind. Islamistische Terroristen, die damals schnell als Attentäter benannt wurden, hatten aber weder Zugang zu den Gebäuden noch zu den Bauplänen gehabt, um die Zerstörung des WTC vorzubereiten, noch verfügten sie über die speziellen technischen Fähigkeiten dafür. Desungeachtet wurde in amtlichen Verlautbarungen sogleich festgelegt, daß diese Terroristen in die Flugzeuge eingestiegen waren, die sie dann entführten. Sie konnten ja wohl kaum kraft ihres bloßen Glaubens an Allah die Flugzeuge von der Schuckum-Bar in Hollywood (Florida) aus ferngesteuert haben, wo sie sich vier Tage vorher genüßlich besoffen hatten.
Merkwürdigerweise wurde aber die Anwesenheit der »Todespiloten« und ihrer Gehilfen in den »Todesmaschinen« nie nachgewiesen. Ihre Namen stehen auf keiner beglaubigten Passagierliste. Ihre Bordkarten waren nirgendwo vorgezeigt worden. Niemand hatte diese Männer bei der Sicherheitskontrolle vor dem Abflug von Boston gesehen. Sicherheitsvideos vom dortigen Flughafen gab es nicht. Und ihre Leichen oder auch nur die geringsten Reste ihrer Körper wurden nicht gefunden (Näheres mit Quellennachweisen auf www.juscogens.org/keinemuslime).
Man könnte einwenden, daß die US-amerikanischen Behörden die Beweise absichtlich verheimlichen, um Verschwörungstheorien zu fördern. Überzeugender scheint mir allerdings die Schlußfolgerung, daß die Behörden solche Beweise nicht veröffentlichen, weil die verdächtigten Männer gar nicht in die Flugzeuge eingestiegen sind.
Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an der Identität derjenigen Personen, die sich in den USA unter den Namen Mohamed Atta und Marwan Alshehhi in auffälliger Weise herumgetrieben hatten. Waren es tatsächlich die, die in Hamburg studierten? Da keiner der beiden je eine Boeing 767 gesteuert hatte, stellen Berufspiloten ihre Fähigkeit, mit mehr als 800 Stundenkilometern ein Hochhaus haargenau zu treffen, in Frage.
Auch die Identität der abgestürzten Maschinen ist bis heute ungeklärt. Die US-amerikanische Bundespolizei behauptete vor Gericht, eine kriminalistische Identifizierung der Flugzeugtrümmer sei überflüssig gewesen, da »man ja wußte«, welche Maschine an welcher Stelle abgestürzt ist. Eine pure Lüge. Niemand wußte am 11. September 2001, welche Maschine an welcher Stelle abgestürzt ist. Der Grund dafür: Just an diesem Tage simulierte die amerikanische Luftabwehr Flugzeugentführungen, übungshalber. Fingierte Impulse wurden auf die Radarschirme der Fluglotsen übertragen, wodurch sich der Eindruck umherirrender Flugzeuge ergab. Nicht weniger als 29 Flugzeuge konnten an diesem Morgen nicht geortet werden. Die zuständigen US-Behörden weigern sich bis heute zu erklären, wer die Übungen koordinierte und wer den 9/11 als Übungstag gewählt hatte.
All diese Tatsachen sind eindeutig belegt und werden von keiner Instanz angezweifelt. Doch die 9/11-Untersuchungskommission des US-amerikanischen Kongresses ignoriert sie, und die Blätter und Sender der nordamerikanischen und europäischen Medienkonzerne schweigen eisern darüber – bis heute.
Kein Gericht hat die Anwesenheit der »islamistischen Terroristen« in den »Todesmaschinen« geprüft, sie für bewiesen erachtet und die Männer für schuldig erklärt, die deswegen juristisch gesehen als unschuldig zu gelten haben. Sie als Massenmörder zu bezeichnen, verletzt die im deutschen Pressekodex niedergelegte Berufsethik der Journalisten und ist üble Nachrede, also strafbar. Die dreiste Behauptung, islamistische Terroristen hätten am 11. September 2001 3000 Menschen umgebracht, ist darüber hinaus Volksverhetzung gegen Muslime; täglich erleben wir die blutigen Folgen.
Ein Opfer dieser Schuldzuweisung ist auch Mounir El Motassadeq, den das Oberlandesgericht Hamburg 2007 zu einer fünfzehnjährigen Gefängnisstrafe verurteilte. Ihm wurde vorgeworfen, er müsse von den terroristischen Plänen seiner Freunde Mohamed Atta und Marvan Alshehhi gewußt haben. Um dieses Urteil sprechen zu können, unterließ es das Gericht, sich aus den USA Passagierlisten, Bordkarten oder irgendwelche anderen Beweise zumindest für die Anwesenheit Attas und Alshehhis am Tatort vorlegen zu lassen. Die Richter begnügten sich mit einer mündlichen Aussage eines unvereidigten FBI-Beamten, der selbst nicht am Tatort gewesen war und auch keine Zeugen vernommen hatte. So wurde ein unschuldiger Mensch im heutigen Deutschland ins Gefängnis geworfen. Keine deutsche Menschenrechtsorganisation hat sich für ihn eingesetzt und seine Freilassung gefordert.
Elias Davidssons Serie über den 11. September 2001 wird fortgesetzt.