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Titel220

Änderungsmeldung  (Dieter Braeg)

Liebe Sparkassendirektorinnen und -direktoren, liebe Bankdirektorinnen und -direktoren, geschätzte Geldvermehrerinnen und -vermehrer!

 

Der steigende Kostendruck in meinem Haushalt zwingt mich, meine »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« ab sofort zu ändern. Die wichtigsten Änderungen lauten wie folgt:

Erstens: Für die Entschlüsselung Ihrer EDV-Ausdrucke einschließlich einer lesbaren Abschrift für meine Unterlagen erhebe ich eine Klartext-Gebühr von drei Euro pro Ausdruckseite. Die Gebühr ermäßigt sich um zehn Prozent, wenn Sie die von mir entworfenen Formulare benutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Vordrucke sorgfältig, wahrheitsgetreu in der von mir entwickelten Normschrift ausfüllen. Formularsätze mit dazugehörigen Schriftschablonen können Sie zum Selbstkostenpreis unter Best.-Nr. 4711 bei mir ordern.

 

Zweitens: Für das Abgeben von Überweisungsaufträgen, Internetbanking mit und ohne IBAN, Kontonummern, das Abholen von Kontoauszügen und Bargeldabhebungen an Geldautomaten berechne ich Ihnen eine monatliche Pauschalgebühr von 25 Euro. Damit sind die Kosten für die An- und Abfahrt einschließlich der Schalterwartezeiten mit Beachtung des Diskretionsabstandes abgegolten. Sollte die Wartezeit an einem ihrer Schalter oder Automaten fünf Minuten überschreiten, gestatte ich mir pro angebrochener Minute eine Warte-Verzögerungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro in Rechnung zu stellen.

 

Drittens: Im Computerzeitalter gehe ich davon aus, dass die Verbuchung einer Gutschrift von einem anderen Kreditinstitut sowie von Überweisungsaufträgen innerhalb von 24 Stunden erfolgt. Sollten Verzögerungen eintreten, sehe ich mich zu meinem größten Bedauern gezwungen, Ihnen pro Schuldnermahnung eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro zuzüglich anfallender Mahngebühren zu berechnen. Da trotz elektronischer Bearbeitung menschliches Versagen nicht auszuschließen ist, dies zeigt die Erfahrung, räume ich Ihnen als Service meinerseits einen Dispositionskredit ein, der sich an Ihren Zinskosten orientiert. Der Zinssatz liegt 15 Prozent über dem gültigen Lombardsatz. Er erhöht sich, wenn das Durchschnittsalter Ihres Vorstandes über 55 Jahre liegt, pro Jahr um ein Prozent »Zwangsfrühverrentungszuschlag für Leitende Sparkassenbankdirektor/innen«.

 

Viertens: Die ständig anschwellende Zahl von Werbebriefen, Anlageberatungsbroschüren, Haus-, Haftpflicht-, Kranken-, Unfall- und PKW-Versicherungsangeboten, die ich von Ihnen erhalte, zwingen mich zu meinem Bedauern, die Anzahl auf zwei Stück pro Jahr zu begrenzen. Sollten diese zwei Freipositionen überzogen werden, sehe ich mich gezwungen, Ihnen eine Dokumentenentsorgungsgebühr in Höhe von fünf Euro je DIN-A4-Blatt in Rechnung zu stellen.

 

Die weiteren Einzelheiten meiner neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Aushang hinter meinem Schreibtisch im vom Finanzamt, Zeichen MG-DB-102, anerkannten Arbeitszimmer. Sollten Sie sich in den nächsten 14 Tagen nicht dazu äußern, gehe ich davon aus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem nächsten Monatsersten in Kraft treten.

 

Mit freundlichen Grüßen, Dieter Braeg, Sparkassenkunde