Jahrzehntelang galt der von Reichskanzler Otto von Bismarck begründete Sozialstaat als ein Modell, das andere Staaten nachahmten und auf das man in Deutschland stolz war. Das änderte sich im Gefolge der Weltwirtschaftskrise 1974/75, als der von einer Wirtschaftstheorie zur Sozialphilosophie avancierte Neoliberalismus auch in der Bundesrepublik die öffentliche Meinungsführerschaft errang. Seither wird der bismarcksche Sozialstaat unter wechselnden Regierungsmehrheiten und mit unterschiedlichen Akzenten beharrlich »um-« beziehungsweise abgebaut.
Nach welchen Prinzipien geschieht das? Und welche Gestalt könnte der Sozialstaat künftig annehmen? Ob sein mittlerweile Jahrzehnte währender Niedergang anhält oder eine Neugestaltung (etwa durch eine solidarische Bürgerversicherung) gelingt, hängt von den gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen, sozioökonomischen Entwicklungen sowie den politischen Kräfte- und parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen ab, die zwar nicht exakt prognostizierbar, aber veränderbar und gestaltbar sind.
Aus dem Wohlfahrtsstaat wird ein neoliberaler Wettbewerbsstaat
Aus dem Wohlfahrtsstaat, wie man ihn bisher kannte, wurde ein »nationaler Wettbewerbsstaat«, wie der Politikwissenschaftler Joachim Hirsch ihn nennt, und zwar in zweierlei Hinsicht: Nach außen fördert er die Konkurrenzfähigkeit des »Wirtschaftsstandortes« auf dem Weltmarkt, und nach innen überträgt er die Marktmechanismen und Gestaltungsprinzipien der Leistungskonkurrenz und betriebswirtschaftlicher Effizienz auf seine eigenen Organisationsstrukturen. So verliert das Soziale seinen Eigenwert und wird dem Ökonomischen unter- oder nachgeordnet. »Standortsicherung« kehrt das Verhältnis von Ökonomie, Staat und Politik um. Politik wird zur abhängigen Variablen der Volkswirtschaft degradiert. Der durch neoliberale Prinzipien geprägte Wettbewerbsstaat übernimmt nicht mehr für alle sozialen »Kollateralschäden« des kapitalistischen Wirtschaftens die Haftung, sondern verschärft die soziale Ungleichheit und bereitet den Boden für gesellschaftliche Ausgrenzungs- und Ethnisierungsprozesse. Auf die umfassende Liberalisierung des Kapitalverkehrs, die Deregulierung des Arbeitsmarktes, die Flexibilisierung und Ausdifferenzierung der Beschäftigungsverhältnisse sowie die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge gerichtet, nimmt der Neoliberalismus die Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen eines Großteils der Bevölkerung zumindest billigend in Kauf.
Aus dem Sozial- wird ein Minimalstaat
An die Stelle von Bedarfsorientierung und Lebensstandardsicherung im Wohlfahrtsstaat, wie man ihn bisher kannte, tritt im neoliberalen Minimalstaat eine Basisversorgung, die nicht mehr als das Existenzminimum gewährt. Entsprechend rigide Leistungskürzungen im Sozialbereich werden meistens als Sparbemühungen ausgegeben, obwohl man die Kosten der Versorgung (etwa im Gesundheitssystem) damit häufig gar nicht senkt, sondern nur von der Solidargemeinschaft auf die LeistungsempfängerInnen überwälzt. Neoliberale möchten die Sozialleistungen drastisch reduzieren und zudem auf die »wirklich« Bedürftigen konzentrieren. Leistungskürzungen finden im modernen Wohlfahrtsstaat aber erfahrungsgemäß gerade dort besonders frühzeitig, spürbar und nachhaltig statt, wo sie die am meisten verletzlichen, am wenigsten widerstandsfähigen Bevölkerungsgruppen treffen: (Langzeit-)Arbeitslose, Alte, Kranke, Behinderte und MigrantInnen und deren Kinder.
Aus dem Sozial- wird ein »Kriminalstaat«
Je weniger soziale Sicherheit der Wohlfahrtsstaat gewährt, desto größer wird die Innere Sicherheit geschrieben. Die aufgrund der seit Jahrzehnten betriebenen Umverteilung von unten nach oben zuletzt stark wachsende soziale Ungleichheit, die sich im Finanzmarktkapitalismus systembedingt vertiefende Kluft zwischen Arm und Reich sowie die sich mittlerweile bis ins Zentrum der Gesellschaft ausbreitende soziale Unsicherheit beantwortet der Staat mit einem Ausbau seines Überwachungs- und Repressionsapparates. Der neoliberale Staat zeigt sich geradezu magersüchtig schwach, wenn es darauf ankäme, soziale Sicherheit und öffentliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Aber er ist ein starker Staat nach innen wie nach außen, wenn es gilt, die bestehende Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu sichern. Statt der Armut bekämpft man die davon Betroffenen: Arme werden durch Polizeirazzien und Platzverweise aus den Innenstädten vertrieben, vor allem in den USA auch zunehmend in Gefängnisse gesteckt. Gegenüber den Armen ist der neoliberale Minimalstaat eher Kriminal- als Sozialstaat, weil ihn die (vorgeblich aus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit nötige) Leistungsreduktion verstärkt zur Repression gegenüber Personengruppen zwingt, die als Globalisierungs- oder ModernisierungsverliererInnen und als Opfer seiner rückwärtsgerichteten »Reformpolitik« bezeichnet werden können.
Aus dem Leistungs- wird ein »Gewährleistungsstaat«
Aus dem sozialen Leistungs- wird ein bloßer Gewährleistungsstaat: Nicht nur öffentliche Unternehmen und persönliche Existenzrisiken werden zunehmend privatisiert, vielmehr auch soziale Dienstleistungen, die der Wohlfahrtsstaat früher in Eigenregie erbracht hatte. Nach dem Vorbild des privatisierten Post- und Telekommunikationssektors garantiert der Sozialstaat künftig bloß noch, daß im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge für Millionen Menschen und die Gesellschaft insgesamt unerläßliche Sach- und Dienstleistungen erbracht werden, überläßt diese Aufgabe allerdings gemeinnützigen oder gewinnorientierten Anbietern, deren Arbeit er zertizifiert, überwacht und kontrolliert. Die überkommene Verantwortung des Staates, soziale Aufgaben zu erfüllen, wird also durch eine bloße Gewährleistungsgarantie abgelöst, die sicherstellen soll, daß die zu KundInnen mutierenden KlientInnen wunschgemäß auf dem neu geschaffenen (Quasi-)Markt von privaten Anbietern bedient werden, die damit ihrerseits viel Geld verdienen können.
Aus dem aktiven wird ein »aktivierender« Sozialstaat
An die Stelle des aktiven Sozialstaates, wie man ihn bisher kannte, tritt immer mehr ein aktivierender, Hilfebedürftige nicht ohne Gegenleistung alimentierender Sozialstaat. Die verlangte Übernahme von »Eigenverantwortung« meint gerade nicht die Selbstbestimmung der BürgerInnen, sondern das Gegenteil: Schon der Terminus »aktivierende Arbeitsmarktpolitik« diffamiert Erwerbslose im Grunde als (zu) passiv, denn sonst könnten und müßten sie ja nicht »aktiviert« werden. Statt der Bedürftigkeit – wie im aktiven – löst im »aktivierenden Sozialstaat« erst die »Gegenleistung« eines Antragstellers (oder seine Bereitschaft dazu) die staatliche Leistungspflicht aus. Damit hören Hilfebedürftige auf, WohlfahrtsstaatsbürgerInnen mit sozialen Rechtsansprüchen zu sein, und werden zu Objekten der von ihnen Entgegenkommen fordernden und sie nur dann gegebenenfalls fördernden Verwaltung herabgewürdigt.
Abkehr von der gesamtgesellschaftlichen Solidarität
Was der gemäß neoliberalen Prinzipien reformierte Wohlfahrtsstaat nicht mehr zu leisten vermag, weil man ihm die dafür benötigten Geldmittel vorenthält, und was auch der Markt nicht leistet, weil sich davon keiner seiner TeilnehmerInnen irgendeinen Gewinn verspricht, wird der sozial benachteiligten Person unter dem Stichwort »Eigenverantwortung« entweder selbst aufgebürdet oder ihrer Familie (unter Rückgriff auf den Subsidiaritätsbegriff) als Verpflichtung zugewiesen. Während das Solidaritätsgebot als in der Leistungs-, Wissens- oder Wettbewerbsgesellschaft nicht mehr realisierbar und daher antiquiert diffamiert wird, erfährt das Subsidiaritätsprinzip eine merkwürdig anmutende Renaissance im neoliberalen Gewand. An die Stelle des Sozialstaates tritt in der rückwärtsgewandten Utopie des Liberalkonservatismus wieder die Großfamilie als eine Art »Selbsthilfegruppe« (Kurt Biedenkopf). Dabei schadet Familien nichts mehr als der »Um-« oder Abbau des Sozialstaates und die Vermarktung der zwischenmenschlichen Beziehungen, die mit den Schlagworten »Globalisierung« und »Standortsicherung« begründet wird. Eine kapitalistische Hochleistungs-, Konkurrenz- und Ellenbogengesellschaft, die sich eher für Berufskarrieren und Aktienkurse als für Suppenküchen, Kinderarmut und Babyklappen interessiert, bietet sozial benachteiligten Familien keine gesicherte Existenzgrundlage. Flexibilität, Risikofreude und soziale Unsicherheit, wie sie der »Turbokapitalismus« (Edward N. Luttwak) vor allem seinen Arbeitskräften bzw. prekär Beschäftigten abverlangt, sind die Todfeinde der Familie. Der »flexible Mensch« (Richard Sennett) kann sich gar keine Familie mehr »leisten«, sei es aufgrund finanzieller Probleme oder infolge jener geografischen Mobilität, die Manager transnationaler Konzerne von ihm fordern. Um so mehr erstaunt die Tatsache, daß die Aufgabe, soziale Sicherheit zu gewährleisten, nicht nur dem Markt zugewiesen, sondern auch in die Familie zurückdelegiert wird.
Spaltung des Gemeinwesens in Wohlfahrtsmarkt und Wohltätigkeitsstaat
Perspektivisch droht das Gemeinwesen in einen Wohlfahrtsmarkt sowie einen Wohltätigkeitsstaat zu zerfallen: Auf dem Wohlfahrtsmarkt kaufen sich BürgerInnen, die es sich finanziell leisten können, soziale Sicherheit (zum Beispiel Altersvorsorge durch Versicherungspolicen). Dagegen stellt der »postmoderne« Sozialstaat nur noch euphemistisch »Grundsicherung« genannte Minimalleistungen bereit, die Menschen vor dem Verhungern und Erfrieren bewahren, überlässt sie ansonsten jedoch der Obhut karitativer Organisationen und privater WohltäterInnen. An die Stelle des Sozialstaates tritt ein Staat der Stifter, privaten Spender und Sponsoren. Mit etwas Sarkasmus kann man durchaus einen politischen Hintersinn darin erkennen, daß dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) das Europäische Jahr der Freiwilligenarbeit (2011) folgte.
Aus dem Sozialversicherungs- wird ein Almosen- und Suppenküchenstaat
Kennzeichnend für den deutschen Wohlfahrtsstaat war seit den Sozialreformen im wilhelminischen Kaiserreich, daß die Lohnarbeiter gegen allgemeine Lebensrisiken versichert wurden. Durch die Zahlung von Beiträgen, an der sich ihre Arbeitgeber später halbparitätisch beteiligten, erwarben sie – mittlerweile sogar verfassungsrechtlich geschützte – Ansprüche, die beim Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt werden mußten. Das lohn- und beitragsbezogene Sicherungssystem der Bundesrepublik entspricht aufgrund des gültigen Äquivalenzprinzips (Balance von Leistung und Gegenleistung), welches Ein- und Auszahlungsbeträge etwa in der Gesetzlichen Rentenversicherung miteinander in eine Kausalbeziehung, wenn auch nicht völlig zur Deckung bringt, weitgehend der herrschenden Leistungsideologie und einem meritorischen Gerechtigkeitsverständnis. Trotzdem droht der Sozial(versicherungs)staat, seit Bismarck darauf gerichtet, vor Standardrisiken zu schützen, als Fürsorgesystem zu enden, das einerseits weniger durch Beiträge von Arbeitgebern und Versicherten als durch Steuermittel finanziert wird und andererseits nicht mehr den Lebensstandard seiner Klientel erhält, sondern dieser nur noch eine Basisversorgung (bloße Existenzsicherung) angedeihen läßt. Parallel dazu erhöht sich die gesellschaftliche Akzeptanz von Armut und sozialer Ausgrenzung, während die Akzeptanz der Armen selbst aufgrund des sich ausbreitenden Wohlstandschauvinismus, Sozialdarwinismus und Standortnationalismus zurückgeht. Deshalb ist auch damit zu rechnen, daß sich der Umgang mit sozial Benachteiligten, vor allem mit »aggressiven Bettlern« und »Asozialen«, verhärten und ein strengeres Armutsregime errichtet wird.
Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft und ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität zu Köln. Im Oktober 2011 erscheint sein Buch »Krise und Zukunft des Sozialstaates« in vierter, überarbeiteter und erweiterter Auflage im Verlag für Sozialwissenschaften (Wiesbaden).