Nach jahrelanger Debatte innerhalb der großen Koalition hat die SPD nachgegeben und dem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorbereiteten neuen Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) zugestimmt. Von dem immer wieder verkündeten Widerstand der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist nur eins übrig geblieben: BKA-Beamte dürfen nicht heimlich in Wohnungen eindringen, um dort an Computern Software für Online-Durchsuchungen zu installieren. Polizisten sollen in einem Rechtsstaat nicht wie Diebe in eine Wohnung eindringen dürfen – diese Selbstverständlichkeit ergibt sich schon aus Artikel 13 des Grundgesetzes. Kein einziges Bundesland mit Ausnahme Bayerns hat daher im Polizeirecht eine solche verfassungswidrige Befugnis, wie Schäuble sie plante, und selbst in der »Ordnungszelle Bayern« wird sie laut Koalitionsvertrag von CSU und FDP wieder aufgehoben. Eine besondere Leistung war es also nicht, daß die SPD im Bund wenigstens diesen gesetzgeberischen Mißgriff verhinderte.
Nach der vernichtenden Kritik der Sachverständigen hätten die Koalitionsfraktionen eigentlich allen Anlaß gehabt, in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestags am 15. September 2008 Schäubles Gesetzentwurf zurückzuziehen. Aber sie richteten eine Katastrophe für die Bürgerrechte an – trotz aller Einwände renommierter Bürgerrechtler wie Martin Kutscha und Frederic Roggan sowie des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und selbst des früheren BND-Präsidenten Hansjörg Geiger.
Das Gesetz gibt dem BKA die Befugnis zu präventiver »Terrorismusabwehr«. Dafür waren bisher Länderpolizeien zuständig. Niemand konnte beweisen, daß sich daraus in der Vergangenheit Sicherheitsdefizite ergeben hätten, die ein Eingreifen einer Bundespolizei zwingend erforderlich machen. Die künftige Doppelzuständigkeit von Bund und Ländern wird zu Kompetenzstreitigkeiten und damit zu Reibungsverlusten führen. Die Verletzung der föderalistischen Zuständigkeitsregeln ist schon für sich gesehen ein Verfassungsverstoß.
Bisher waren dem Bundeskriminalamt nur einzelne Aufgaben bei der Verfolgung bereits begangener Straftaten zugewiesen. Die weitere polizeiliche »Kernkompetenz«, nämlich die Abwehr bevorstehender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, war Ländersache. Nach den Erfahrungen aus der Nazi-Zeit mit dem Reichssicherheitshauptamt hatte der Gesetzgeber einer Zentralisierung der Polizeigewalt mißtraut. Von dieser Skepsis gegenüber Zentralgewalten hat sich die große Koalition mit dem BKA-Gesetz verabschiedet.
Neuerdings darf das BKA sogar schon im Vorfeld von Bedrohungen tätig werden, um Gefahren für die Sicherheit zu erkunden. Bisher war polizeiliches Eingreifen auf die Abwehr »konkreter« Gefahren beschränkt. Vorfeldaufklärung wurde dagegen als eine typische Aufgabe von Geheimdiensten angesehen. Das BKA darf künftig beides und stellt daher eine Mischung von Polizei und Nachrichtendienst dar, gewissermaßen FBI und CIA in einem. Dies verletzt einmal mehr das im Grundgesetz verankerte Trennungsgebot.
Aus Schäubles Sicht ist es dann sogar folgerichtig, daß das BKA typisch geheimdienstliche Methoden anwenden darf. Dazu gehören vor allem die heimlichen Online-Durchsuchungen, ein Eingriff in die Privatsphäre von wohl noch größerer Intensität als die akustische Wohnraumüberwachung (»großer Lauschangriff«). Diese Methode wird ergänzt durch die Befugnis zur »Rundumüberwachung« von Wohnungen. BKA-Präsident Jörg Ziercke behauptet, ohne Rundumüberwachung könne man keine Online-Durchsuchungen vorbereiten. Das ist eben der Fluch des Eingriffs in die Bürgerrechte, daß daraus gleich die Notwendigkeit eines anderen Eingriffs abgeleitet wird.
Das BKA-Gesetz läßt automatisierte Überwachung zu. Der vom Bundesverfassungsgericht verlangte absolute Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung ist dann nicht mehr gewährleistet.
Selbst das Erfordernis vorheriger richterlicher Genehmigung wurde von der Koalition abgeschwächt. In Eilfällen wird der Richtervorbehalt für drei Tage ausgesetzt. Damit ist polizeilicher Willkür ein weiter Spielraum eröffnet.
Das Bundeskriminalamt darf nicht etwa nur »Verdächtige«, sondern auch »Kontakt- und Begleitpersonen« überwachen. Die Definition reicht ins Uferlose. Auch »Berufsgeheimnisträger« wie Anwälte und Journalisten sind nicht hinreichend vor Online-Durchsuchungen geschützt. Die Betroffenen sollen nachträglich benachrichtigt werden, aber diese Regelung enthält solche Ausnahmen, daß von vornherein klar ist: Die Nicht-Benachrichtigung wird die Regel sein. Wer nicht weiß, daß er überwacht wurde, kann die Rechtswidrigkeit der Maßnahme nicht gerichtlich feststellen lassen. Darin liegt ein Verstoß gegen die Rechtswegegarantie des Art. 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
Daß das BKA das Recht auf den Einsatz verdeckter Ermittler, den großen Lauschangriff, den Spähangriff (Videoüberwachung von Wohnungen) und die Rasterfahndung für sich beansprucht und bei der erwähnten »Rundumüberwachung« sogar alle vier Methoden gleichzeitig anwenden will, paßt ins Gesamtbild. Wieso aber für die Abwehr von Terroristen der »Platzverweis« – eine Maßnahme, die ein Dorfpolizist bei Schlägereien anwendet – erforderlich sein soll und daher ins BKA-Gesetz aufgenommen wurde, ist eher unter »Kuriosa« abzuheften.
So viele, so schwere Verletzungen unserer Grundrechte! Schlimm, daß es dafür eine Mehrheit im Parlament gibt! Aber am Horizont zeigt sich ein Hoffnungsschimmer. Mehrere Landesregierungen, darunter auch stimmenstarke wie Nordrhein-Westfallen und Baden-Württemberg, haben angekündigt, im Bundesrat diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Die FDP ist bei ihren Anhängern im Wort, überall dort, wo sie mitregiert, die »Bundesratskarte« zu ziehen und eine Zustimmung der Länderkammer zu verhindern. Das gilt neuerdings auch für Bayern. Die Linkspartei wird sich genauso verhalten. In Hessen könnte der Landtag mit den Stimmen von FDP, SPD, Linken und Grünen der Regierung Koch eine Zustimmung verbieten. Dann würde Schäuble mit seinem versuchten Anschlag auf den Rechtsstaat doch noch scheitern. Was die SPD im Bundestag angerichtet hat, ließe sich im Bundesrat noch wiedergutmachen.