10. Dezember 2012: Udo S. kehrte nach zehn Jahren in den USA nach Hagen zurück, erhielt »Hartz IV« und ein Darlehen für Möbel. Die muß er laut Bescheid im Werkhof kaufen, einem Tochterunternehmen der Stadt, schreibt Der Westen. Udo S. wunderte sich, daß er seine Möbel nicht dort kaufen durfte, wo sie am günstigsten sind, zum Beispiel in einem Gebrauchtwarenladen. Auf dem Schreiben des Jobcenters stand, daß er Anrecht auf zwei Küchenstühle und einen Unterschrank habe. Der Arbeitslose könnte aber eine Eckbank und einen Küchentisch besser gebrauchen, zudem würden sie weniger kosten als die vom Jobcenter bewilligten Möbel. Im Werkhof machte man ihm unmißverständlich klar, daß er nur Anrecht auf zwei Stühle und den Unterschrank hätte. »Oft wird den ›Hartz IV‹-Empfängern ja vorgeworfen, sie würden Geld verschwenden. Aber in diesem Fall wird man geradewegs dazu gezwungen«, zitiert das Blatt Udo S.
11. Dezember: Spesen zählen bei der Berechnung von unterstützendem »Hartz IV« als Einkommen, schreibt das Hamburger Abendblatt. Das hat am 11. Dezember 2012 das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Das Jobcenter Leipzig hatte den Antrag eines Fernfahrers auf unterstützende Leistungen abgelehnt, weil das Gehalt des Mannes inklusive Spesen den Bedarf seiner Familie überstieg. Dagegen wehrte sich der Mann, der seinen Lohn mit »Hartz IV« aufstocken lassen wollte, schon seit dem Jahr 2007. Der 4. Senat aber sah die Spesen – bei dem Mann bis zu 500 Euro im Monat – als »nicht zweckbestimmte Einnahmen« an (Az: B 4 AS 27/12 R), so die Zeitung.
12. Dezember: Auf Anraten des Jobcenters hat eine alleinerziehende Mutter von vier Kindern ihren Mietvertrag gekündigt. Die Heizkosten in dem sanierungsbedürftigen Altbau seien zu hoch, hieß es. Der feste Glaube der Frau, daß sie im bayerischen Kulmbach schnell wieder eine Bleibe finden würde, erwies sich als Trugschluß. »Für einen Vermieter ist es doch eine sichere Sache, wenn jemand ›Hartz IV‹ bekommt. Die Miete geht ja dann direkt an ihn«, zitiert die Online-Zeitung infranken.de die »Hartz IV«-Bezieherin. Doch sobald die Vermieter hörten, daß sie arbeitslos sei und vier schulpflichtige Kinder habe, würden die meisten gar nicht erst zurückrufen. Eine Verwandte aus Unterfranken hat laut der Zeitung Anfang Dezember einen Aufruf »Vermieter mit Herz gesucht!« über Facebook gestartet. Ob die fünfköpfige Familie eine neue Wohnung gefunden hat, ist nicht bekannt. Ihr alter Mietvertrag lief am 31. Dezember 2012 aus.
13. Dezember: Unweit vom nordrhein-westfälischen Lohmar liegt der Campingplatz Rhein-Sieg. 170 Stellplätze, fünf Duschen, fünf Toiletten, zwei Pissoirs, ein Café. 70 der Stellplätze sind für Dauercamper reserviert, 65 davon derzeit belegt, schreibt die Frankfurter Rundschau. Etwa die Hälfte der ständigen Gäste beziehen »Hartz IV«, einige weitere erhalten »aufstockende Leistungen« vom Amt. Wer hier landet, der ist unter den Armen der Ärmste, nur einen Schritt entfernt von Obdachlosigkeit, heißt es in dem Beitrag. Elke und Dominic, Mutter und Sohn aus Köln, leben seit ein paar Wochen in einem Wohnwagen. Beide sind »Hartz IV«-Empfänger, ein Schufa-Eintrag ihres verstorbenen Mannes machte das Finden einer Wohnung praktisch unmöglich. Elke sieht trotz allem ihre aktuelle Situation als Sprungbrett, sich neu zu orientieren. Viel Hoffnung, einen Job zu finden, hat sie allerdings nicht. »Aber es gibt ja immer wieder Glücksfälle«, zitiert sie die Zeitung.
24. Dezember: »Unangemessene Anreize zur Frühverrentung müssen beseitigt werden«, zitiert das neue deutschland ein geheimes Papier aus Wolfgang Schäubles Finanzministerium. Die Rentenabschläge pro Jahr des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben sollen von derzeit 3,6 auf 6,7 Prozent angehoben werden. Laut der Zeitung sollen Mitarbeiter Schäubles an einem umfangreichen Sparpaket für die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl arbeiten. Das Finanz-ministerium dementierte laut nd solche Pläne, Gregor Gysi, Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, soll die Reaktion aus dem Ministerium als »halb-seidenes Dementi« bezeichnet haben.
1. Januar: Der Eck-Regelsatz einer erwachsenen alleinstehenden Person steigt ab 2013 auf 382 Euro, schreibt die online-Plattform gegen-hartz.de. Die Regelleistungen für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder (14 bis unter 18 Jahre) erhöhe sich um sechs Euro auf 289 Euro, Kinder von sechs bis unter 14 Jahre hätten einen Anspruch von 255 Euro (plus sechs Euro), Kinder bis einschließlich fünf Jahre erhalten lediglich 224 Euro, plus fünf Euro, heißt es im Text. Bei Einführung der Arbeitsmarktreform »Hartz IV« betrug der »Hartz IV«-Satz noch 345 Euro. Nach Berechnungen des »Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum« stiegen seit dem die Verbraucherpreise um durchschnittlich 14,5 Prozent. Der Regelsatz wurde seitdem nur um 10,7 Prozent erhöht. Auch die diesjährige Anpassung sei eine versteckte Kürzung, so gegen-hartz.de. Die Regelleistungen müßten mindestens an die Preisentwicklung in Deutschland gekoppelt sein.
25. Januar: Die Jugendarmut in Sachsen sei keine Randerscheinung mehr, schreibt das Leipziger Fernsehen auf seiner Homepage und zitiert dabei den Deutschen Gewerkschaftsbund Sachsen. Rund 43.000 Jugendliche (Stand: September 2012) bezogen im Freistaat »Hartz IV«. Diese Zahl entspreche rund zwölf Prozent aller Jugendlichen.
29. Januar: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen weist in einem aktuell veröffentlichten Urteil das Begehren von Reisekosten aufgrund einer Beerdigung ab (AZ: L 20 SO 40/12), heißt es bei gegen-hartz.de. Demnach könnten »Hartz IV«-Bezieher nicht an Beerdigungen naher Verwandter teilnehmen, wenn diese nicht in unmittelbarer Nähe stattfänden.
31. Januar: Nach den neuesten Zahlen der Rentenversicherung bezogen 2011 knapp 700.000 Menschen erstmalig ihre Altersrente. Knapp die Hälfte von ihnen, fast 337.000, bekamen nicht ihr volles Ruhegeld ausgezahlt, weil sie nicht bis zur Regelaltersgrenze von damals 65 Jahren gearbeitet hatten. Dies schreibt die Süddeutsche online und bezieht sich auf eine ihr vorliegende Sonderauswertung der Rentenversicherung auf Anfrage der Partei die Linke. Noch nie mußten so viele Frührentner Einbußen hinnehmen, so die Zeitung. Die Süddeutsche verweist auch auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die besagen, daß von den Menschen ab 64 Jahre nur noch 14,2 einen Job hätten (Stand Juni 2012).
– Nach den Plänen des Justizministeriums soll die Prozeßkostenhilfe künftig leichter verweigert werden können, wenn jemand »mutwillig« einen Prozeß führen will. Auch soll der Eigenanteil bedürftiger Klageparteien angehoben werden, den Personen mit geringem Einkommen leisten müssen, schreibt die Zeit online. Schließlich sollen die Gerichte mehr Möglichkeiten erhalten, die Angaben der Antragsteller zu ihren Vermögensverhältnissen zu überprüfen. Im Klartext: Leute mit geringen finanziellen Mitteln soll die Möglichkeit zu klagen drastisch erschwert werden. Die Gewährung einer grundrechtlich gesicherten Position zu einem bürokratischen Hindernislauf zu machen sei eines sozialen Rechtsstaats nicht würdig, schreibt die Zeitung am Ende des Textes.