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Titel519

Der Prozess gegen Katalonien  (Karl-H. Walloch)

Plaza Colón in Madrid, 10. Februar: 45.000 Menschen haben sich versammelt. In der ersten Reihe der Demonstranten vereint: Santiago Abascal, Vorsitzender der rechtsradikalen Partei VOX, Pablo Casado von der Partido Popular und der Vorsitzende der Ciudadanos, Albert Rivera. Die rechte Opposition hat unter der Losung »Für ein vereinigtes Spanien – Wahlen jetzt« zum Protest gegen Ministerpräsident Pedro Sánchez aufgerufen. Die drei Oppositionsparteien glauben, dass Sánchez‘ PSOE-Minderheitsregierung nun sturmreif ist. Es ist kein Zufall, dass es drei Tage vor Prozessbeginn zu dieser Demonstration kommt. Die Initiatoren des Protests fordern den Rücktritt des Ministerpräsidenten wegen seines Dialogs mit den Katalanen. Mit ihrer sonntäglichen Demonstration baut das rechte Drei-Parteien-Bündnis den Druck gegen Sánchez auf. In der Erklärung heißt es unter anderem: »Die Regierung hat sich der Erpressung derer gebeugt, die das Zusammenleben der Bürger zerstören wollen, hat auf die Verteidigung der Würde der Spanier verzichtet, mit dem einzigen Ziel, an der Macht zu bleiben.« Mit der Erklärung wird die Konfrontation im Lande weiter verschärft. Auch der Prozess gegen die zwölf Katalanen wird dazu beitragen.

 

Um seinen Haushalt durch das Parlament zu bringen, benötigt Sánchez die Stimmen der katalanischen Parteien Partit Demòcrata Europeu Català (PDeCat) und Esquerra Republicana de Catalunya (ERC). Die versagen ihm ihre Unterstützung bei der Abstimmung am 13. Februar. Sánchez ruft zwei Tage später Neuwahlen für den 28. April aus.

 

Pünktlich um 10 Uhr beginnt am 12. Februar der Prozess gegen zwölf katalanische Politiker und Unabhängigkeitsbefürworter. Die Angeklagten sitzen in der Mitte des Gerichtsaales zu dritt in vier Reihen, die wegen »Rebellion« Angeklagten in den drei ersten Reihen. Gegen den Widerstand der Zentralregierung unter Mariano Rajoy (Partido Popular – PP) hatten sie am 1. Oktober 2017 eine Wahl zur Abspaltung Kataloniens von Spanien abgehalten. Einige Wochen später erklärte das Regionalparlament Katalonien zur eigenständigen Republik. Sofort annullierte das spanische Verfassungsgericht diesen Schritt, Ministerpräsident Rajoy entmachtete mit Hilfe des Verfassungsparagrafen 155 die gewählte katalanische Regierung und setzte eine Zwangsverwaltung unter der stellvertretenden Ministerpräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría ein.

 

Mit Rajoys Abwahl am 2. Juni 2018 und der Wahl von Pedro Sánchez entspannte sich die Lage zwischen der Zentralregierung in Madrid und der Generalitat de Catalunya in Barcelona. Die Opposition verfolgte allerdings jeden Annäherungsschritt von Sánchez mit Misstrauen. Die auf beiden Seiten angestauten Emotionen lassen befürchten, dass die Aufarbeitung der Ereignisse vom Oktober 2017 unter keinem guten Stern steht. Die sieben Richter des Obersten Gerichts in Madrid unter Vorsitz von Manuel Marchena müssen nach Anhörung aller Zeugen, auch des Ex-Ministerpräsidenten Rajoy, entscheiden, ob sich die Angeklagten der Rebellion schuldig gemacht haben.

 

Dem widerspricht bereits Carles Puigdemont am 12. Februar auf einer Pressekonferenz in Berlin. Puigdemont: Es sei keine Rebellion, wenn man Wahlurnen aufstellt. Der Prozess sei für die spanische Justiz wie auch für die spanische Demokratie eine Nagelprobe. Puigdemont fordert die sofortige Freilassung der Angeklagten.

Die Generalstaatsanwaltschaft – Fiscal General – sieht den Vorwurf »Rebellion« als erwiesen an und fordert langjährige Haftstrafen. So soll der ehemalige katalanische Vizepräsident Oriol Junqueras für 25 Jahre ins Gefängnis. Für zwei Anführer der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung, Jordi Sànchez – Expräsident der Katalanischen Nationalversammlung ANC – und Jordi Cuixart – Expräsident von Òmnium Cultural –, werden 17 Jahre Haft gefordert, ebenso für die ehemalige Präsidentin des katalanischen Parlaments, Carme Forcadell.

Alle weisen die Vorwürfe zurück. Sie haben ihre Pflicht getan, den Volksentscheid vom 1. Oktober 2017, bei dem eine Mehrheit sich für die Loslösung von Spanien entschied, umzusetzen. Auch die Rechtsvertretung des Staates – Abogacía del Estado – hält den Vorwurf von Gewalt nicht für haltbar. Nach ihrer Ansicht muss die Klage nicht auf »Rebellion«, sondern auf »Aufruhr« (sedición) lauten, hier wäre die Höchststrafe zwölf Jahre.

Seit Prozessbeginn überträgt das Fernsehen des Obersten Gerichts live aus dem Gerichtssaal, das staatliche TVE und der katalanische Sender TV3 übernehmen die Sendungen. Nach dem Verlesen der Anklage haben die Verteidiger das Wort. Als erster Anwalt spricht Andreu Van den Eynde, der Verteidiger von Oriol Junqueras, der in 95 Minuten die Anklage auseinandernimmt. Als Zeugen der Anklage sagen am 27. Februar Ex-Ministerpräsident Mariano Rajoy und seine Stellvertreterin Sáenz de Santamaría – von Oktober 2017 bis Mai 2018 kommissarische Regierungschefin Kataloniens – aus.

 

Nicht hilfreich für einen ruhigen Prozessverlauf wird die »Volksklage« der VOX-Partei werden. Javier Ortega Smith-Molina, ein Angehöriger des Militärs und Rechtsanwalt, derzeit VOX-Generalsekretär, vertritt sie und fordert für die Angeklagten Haftstrafen von 75 Jahren. Damit wird die Partei bei der kommenden Wahl weitere Stimmen gewinnen.