»Das ist keine ›Affäre des Herrn Fink‹«, sagte Günter Grass im Gespräch mit dem Journalisten Andreas B. Bengsch. »Die eigentliche ›Affäre‹ liegt darin, daß Stasiakten nahezu ungeprüft den Wert von unbestreitbaren Dokumenten bekommen und der jeweils Beschuldigte, ohne Einsicht nehmen zu können in diese Dokumente, von sich aus den Beweis antreten muß, daß das, was dort die Stasi geschrieben hat, nicht stimmt. Es ist eine Ungeheuerlichkeit von einem Ausmaß, das noch kaum zu fassen ist. Wenn ich es auf einen Satz bringen will, hieße der: Nie ist der Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR so erfolgreich gewesen wie nach seiner Abschaffung. Er wirkt jetzt fort. Das ist ein Gift, das gesetzt worden ist und sich offenbar überträgt. Und das führt zu peinlichen Dingen.«
Grass war einer der vielen, auf die der Berliner Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) nicht hörte. Die Kampagne gegen mich als gewählten Rektor der Berliner Humboldt-Universität und als Kandidaten für eine zweite Amtszeit duldete keinen Widerspruch.
Wie schon erwähnt (Ossietzky 8/11) hatten überregionale Zeitungen am 22. November 1991 unter Berufung auf Erhardt gemeldet, der künftige Rektor werde vermutlich nicht Fink heißen, denn laut Gauck-Behörde sei ich informeller Mitarbeiter der Stasi gewesen. Laut Aktennotiz erhielt der Senator dann am 25. November 1991 um 14.50 Uhr ein Schreiben der Gauck-Behörde, das eben diesen Vorwurf enthielt. Während ich an diesem Nachmittag an der Immatrikulationsfeier teilnahm, bestellte er mich für 19.30 Uhr in sein Büro, um mir mitzuteilen, aufgrund dieses Schreibens, das er mir aushändigte – ich fand darin nichts als eine allgemeine Verdächtigung –, erübrige sich meine Kandidatur; mir stehe die fristlose Entlassung bevor. Am nächsten Morgen meldete die Presse »unzumutbare« Stasi-Verstrickungen des Rektors der HU.
Für 13 Uhr an diesem 26. November berief ich den Akademischen Senat ein. Vor den 20 teilnehmenden Senatsmitgliedern gab ich eine Erklärung ab, in der ich den gegen mich erhobenen Vorwurf als unrichtig zurückwies und folgendermaßen beantwortete: »Ich muß davon ausgehen, daß es sich bei diesem Schreiben der Gauck-Behörde um das Ergebnis einer politisch motivierten Manipulation handelt, die mit der anstehenden Wahl des Rektors der Humboldt-Universität nicht ohne Grund zeitlich zusammenfällt. Ich werde gegen diesen Versuch eines Rufmordes mit allen hierfür gegebenen Rechtsmitteln vorgehen. Ich erwarte, daß mir umgehend Einsicht in die Unterlagen gegeben wird, auf die sich der erhobene Vorwurf stützt… Ich habe die Forderung, mir die vorgenannten Papiere zur Kenntnis zu geben, bereits gestern, am 25.11.1991, gegenüber Herrn Senator Erhardt geäußert... Es entspricht meinem Verständnis von einem rechtsstaatlichen Verfahren und von den Pflichten des Dienstherren, daß wie immer geartete rechtliche Maßnahmen gegen einen Beschuldigten erst dann ergriffen werden können, wenn diesem die Gelegenheit gegeben worden ist, das als Beweis geltende Material zu sehen und zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.«
Der Akademische Senat ermutigte mich mit folgendem Beschluß: »1. Der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin verurteilt entschieden die nicht rechtsstaatliche Praxis des Senators für Wissenschaft und Forschung, fristlose Kündigungen auszusprechen, und bezieht sich dabei ausdrücklich auf das gegenüber dem Rektor praktizierte Verfahren.
2. Der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin stellt sich voll hinter das Wirken Prof. Heinrich Finks als Rektor dieser Universität. Das Vertrauen in die persönliche Integrität von Rektor Fink ist für den Akademischen Senat durch das Schreiben des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes vom 25.11.1991 nicht in Frage gestellt.
3. Der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin, die Prorektoren und alle anderen Selbstverwaltungsgremien werden alle Kraft einsetzen, um den eingeschlagenen Weg, der durch diese Gremien und diesem Rektor begonnen wurde, fortzusetzen.
4. Der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin beschließt, daß die Wahlen zum Senat und Konzil erst stattfinden, wenn die Vorwürfe gegen den Rektor gerichtlich überprüft worden sind.«
Während dieser Sitzung erfuhr ich, daß Erhardt bereits zu 14.30 Uhr die sechsköpfige Personalkommission der Universität zu einer Sondersitzung eingeladen habe. Für ihn hatte die Auskunft der Gauck-Behörde »Tatbestandswirkung«, damit war für ihn erwiesen, daß ich unter dem Decknamen »Heiner« für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet hätte; ein Recht auf Akteneinsicht habe er nicht. Die Kommission folgte dem Antrag, mich als Professor fristlos zu entlassen; der Antrag; mich persönlich zu befragen, wurde abgelehnt. An dem gegenteiligen Senatsbeschluß störte sich Erhardt ebenso wenig wie an den Studentendemonstrationen und Solidaritätsveranstaltungen der folgenden Tage. Am 27.11. demonstrierten Hunderte von Studenten vor der Gauck-Behörde, am 28.11. Tausende vor dem Abgeordnetenhaus im Rathaus Schöneberg.
Am 27.11 fand auch eine außerordentliche Sitzung des HU-Konzils statt, zu der Behördenleiter Joachim Gauck und sein juristischer Mitarbeiter Hansjörg Geiger, später Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und nachher des Bundesnachrichtendienstes, teilnahmen. Hier schließlich verlas Geiger mit meiner Zustimmung die angeblich belastenden Einträge in den Stasi-Akten. Hauptsächlich wurde mir angelastet, das Ministerium für Staatssicherheit habe beabsichtigt, mit mir als »Heiner« zusammenzuarbeiten – was mir neu war –, und ich hätte von einem Kirchentag aus das Ministerium angerufen. Tatsächlich hatte ich mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen telefoniert.
Im Abgeordnetenhaus von Berlin hatte der Abgeordnete vom Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Jürgen Fischbeck, eine Aktuelle Stunde beantragt, in der er die rechtliche Zulässigkeit der fristlosen Entlassung durch den Senator anzweifelte und zu einer kritischen Bilanz des Umgangs mit Stasiakten aufforderte. Dabei wies Fischbeck über den »Fall Fink« hinaus auf ein »viel weiter reichendes Problem der Aufarbeitung der Vergangenheit« hin: Nicht jeder Kontakt zum MfS könne die gleichen Folgen haben. Vielmehr bedürfe es gewissenhafter Prüfung jedes Einzelfalls. Die Kriterien, nach denen über die »Zumutbarkeit weiterer Zusammenarbeit« entschieden werden könne, müßten öffentlich diskutiert werden. Damit bezog sich Fischbeck auf den Einigungsvertrag, auf den auch der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) in einem Interview der Berliner Morgenpost hinwies: »Im Einigungsvertrag heißt es, von den informellen Mitarbeitern der Staatssicherheit solle man sich trennen, wenn ihre weitere Verwendung ›unzumutbar‹ sei.« Aber die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus war zu gar keiner Differenzierung bereit. Ihr Abgeordneter Liepelt bestritt jeden aktuellen Diskussionsbedarf: »Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gauck-Behörde ist in ihrer Seriosität zumindest bisher von niemand angezweifelt worden. Sie wird von uns auch nicht angezweifelt, und deswegen – das stelle ich als erstes fest – stößt eine Solidarität mit Herrn Fink auf das vollkommene Unverständnis der CDU-Fraktion. (Beifall bei der CDU) Wir werden uns auch nicht davon beeindrucken lassen, dass hier vor dem Rathaus demonstriert wird. Das ist kein Anlaß, um unsere Tagesordnung zu ändern. Die notwendige Aktualität sehen wir hier nicht gegeben. (Beifall bei der CDU)«
Zu den vielen, die dem Senator widersprachen, gehörte der konservative Berliner Jurist Wilhelm Nordemann, Honorarprofessor an der Freien Universität, der ihm im Rheinischen Merkur vorhielt, von Dienst wegen hätte er jederzeit Zugang zu den Stasi-Akten gehabt. Als Dienstherr hätte er aber auch die Beschuldigten zunächst gegen die Stasi-Akten verteidigen müssen, anstatt im Eiltempo fristlose Kündigungen auszusprechen. Die Gauck-Behörde habe nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich zu »ermitteln« und nicht mit »… hat für die Stasi gearbeitet« ein verbindliches Urteil vorwegzunehmen. Daß Fink nicht angehört worden sei, verstoße gegen das verbriefte Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103, Abs. 1 Grundgesetz).. Die fristlose Kündigung eines nach der Rektoratsverfassung von Universitätsgremien demokratisch gewählten Rektors sei nicht rechtens.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft äußerte sich am 29. November »bestürzt über das Vorgehen von Wissenschaftssenator Erhardt gegen den Rektor der Humboldt-Universität, Heinrich Fink. Heinrich Fink steht als Symbolfigur für eine eigenständige Erneuerung der Humboldt-Universität, für einen Weg der Umstrukturierung, dem von Senatsseite aus immer wieder Hürden entgegengesetzt wurden (Beschränkung der Hochschulautonomie durch das Ergänzungsgesetz u. a.). Es überrascht nicht, dass dieses Vorgehen gegen Heinrich Fink zu einem Zeitpunkt geschieht, wo die Wahl eines neuen Rektors und der anderen Hochschulgremien ansteht. Es wird hier offenkundig der Versuch unternommen, alle Ansätze einer selbstbestimmten Demokratisierung der Universität zu ersticken und sie insgesamt unglaubwürdig zu machen.«
Die Berliner Konzernmedien aber und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichteten kaum über die Proteste. Sie vertraten Erhardts Position. Als Theologe kam ich bei alledem nicht umhin, mich der mittelalterlichen Inquisition im christlichen Abendland zu erinnern.