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Titel0912

Die Maschmeyerfreiheit  (Reinhard Jellen)

»O freedom, what liberties are taken in thy name!« (Billy Bragg)

In neofeudalistischen Gesellschaften wie der spätbürgerlichen scheint es uns zunächst einmal sinnvoll den Begriff »Freiheit« in vier verschiedene Segmente zu unterteilen: Erstens – Freiheit für Arbeitnehmer, zweitens – Freiheit für »Hartz IV«-Bezieher, drittens – Freiheit für Arbeitgeber und Banken und viertens – Freiheit für Carsten Maschmeyer. Zum Ersten. Was auch ein Herr Gauck möglicherweise übersieht ist, daß die Freiheit des Individuums in der bürgerlichen Gesellschaft nicht nur durch das Gesetzbuch limitiert wird, sondern grundsätzlich in einen Handlungsrahmen eingebettet ist, der sich wesentlich ökonomisch bestimmt. Hier ist nämlich die Vergesellschaftung der Menschen nicht direkt geregelt, sondern vollzieht sich über den kapitalistischen Markt. Zumindest wenn man den Ausführungen von Karl Marx Glauben schenkt, ist nun dieser Markt erst einmal gerecht, weil auf diesem die Waren ohne Ansehung der Personen, welche diese tauschen wollen, angeboten werden. Der Markt behandelt also alle Personen auf abstrakte Weise gleich. Dies schlägt aber in konkrete Ungleichbehandlung um, weil es zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt einen nicht unbedeutenden Unterschied zwischen diesen Personen ausmacht, ob die einen auf der Arbeitgeberseite nur einen kleinen Teil der erwirtschafteten Reichtums als Lohn zurückgeben, während der Lohnabhängige für seinen Lohn mehr arbeiten muß als er selbst für den Erhalt der Mittel für sein Leben benötigt. Der Tausch ist also einerseits gerecht, da per Vertrag und Tarif geregelt. Die Bedingungen für den Tausch aber sind es nicht, und dies wird außer Acht gelassen. Im Kapitalismus ist der Lohnarbeiter juristisch frei, denn er kann Verträge machen mit wem er will. Und zugleich ist er ökonomisch, nämlich aller Sachen frei, die er zur Vernutzung seiner Arbeitskraft benötigt. Diese Art von Freiheit vollzieht sich zwar ohne physische Gewalt, dennoch ist sie nicht unbedingt frei von Zwang. Und mittlerweile wird dem Arbeitnehmer auch die Freiheit nahegelegt, einen Job im zum Beispiel tariflich ungeregelten Niedriglohnsektor zu akzeptieren. Wenn er nämlich zweitens seinen Job verliert, ist er aufgrund der »Hartz IV«-Gesetzgebung und der damit einhergehenden de facto Zwangsarbeit sowie einer absurden Sanktionierungspraxis bald seines bürgerlichen Rechtsstatus ledig. Hier beginnt das Mittelalter in der spätbürgerlichen Gesellschaft. Außerdem muß er vor Erhalt der staatlichen Leistungen sein Erspartes abschmelzen, während Unternehmen und Banken drittens von keinerlei staatlicher Sanktionierung betroffen sind. Mit dem Geld, was man Unternehmen und Banken hinterherschmeißt, begründet man dann den weiteren Sozialabbau. Auch nicht schlecht! Noch besser hat es aber viertens Carsten Maschmeyer getroffen. Der ehemalige Reserveoffizier war nämlich so frei, ein Versicherungsunternehmen zu gründen, welches aufgrund seiner unorthodoxen Informationspolitik die Vertragsfreiheit seiner Kunden zur totalen Farce gemacht hat. Anschließend durfte er per Gerichtsbeschluß Leuten, die darüber berichten wollten, per Gericht so massiv Schaden zufügen, daß für ein Jahrzehnt die Berichterstattung darüber unterblieben ist. Außerdem ist er frei, Werbeanzeigen für Politiker zu schalten, die dann wiederum so frei sind, seine Ideen (wie sein angeblich im eigenen Weinkeller ausersonnenes Riester-Renten-Konzept) in die Tat umsetzen. Gleichzeitig besitzt er die Freiheit, sich von Thomas Gottschalk im Fernsehen als Philanthrop feiern zu lassen. Die spätbürgerliche Freiheit ist also immer die des Carsten Maschmeyer, was aber einem wenig nützt, wenn man sie sich nicht leisten kann. Seine Grenzen findet der sympathische Politikermäzen lediglich bei seiner Lebensgefährtin Veronica Ferres, auf deren Geheiß er seinen Schnauzbart abnehmen mußte. Diese muß aber ihrerseits mit der Freiheit ihres Hannoveraner Lovers leben, im Zusammenhang mit Damen den Begriff »Entsafter« zu assoziieren.