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Titel1817

Olaf Scholz lässt zurückfreislern  (Otto Köhler)

Hamburgs Bürgerkriegsmeister Olaf Scholz (ja, SPD) hat seine Hoffnung unmissverständlich verkündet, dass alle, die sich gegen sein »Fest der Demokratie«, den G20-Gipfel, versündigt haben, mit »erheblichen«, ja »sehr schweren Strafen« rechnen müssen. Das konnte die Hanseatische Justiz nicht gleichgültig lassen. Da unser maßsetzender Grundgesetzkommentator Theodor Maunz schon 1943 den juristischen Leitsatz bekräftigte, dass »an die Stelle des alten Gesetzes der Wille des Führers« tritt, greift jetzt endlich diese Regelung in der Freien und Hansestadt Hamburg wieder Platz.

 

Seit jener Zeit, als der oberste Hanseatenführer Olaf Scholz in der prächtigen Elbphilharmonie Seite an Seite mit den Demokraten Trump, Putin und Erdogan das erwähnte Fest feierte, sitzt der 18-jährige Italiener Fabio V. in Untersuchungshaft – er hatte einer auf dem Boden liegenden verletzten jungen Frau geholfen und wurde danach von der Polizei festgenommen. Beweise, dass er selbst Gewalt angewandt hat, gibt es nicht. Ein Polizeivideo zeigt, wie Böller, Bengalos und Steine gegen Polizisten fliegen.

 

Welt N24 hat das Belastungsvideo gesehen: »Als alles vorbei ist, die Wasserwerfer die Gruppe auseinandergespritzt haben und die Festnahmeeinheit ein paar Vermummte gefesselt hat, taucht ein schmaler Junge in grauen Hosen und Palästinenserschal am Bildrand auf. Im Polizeivideo ist zu sehen, wie er abseits des Geschehens hin- und herschlendert, bis ihn ein Bereitschaftspolizist auffordert, sich zu einer Gruppe von ein paar anderen Demonstranten zu setzen. Sie sitzen da auf einem Bordstein, alles ist friedlich, jedenfalls jetzt, niemand protestiert.«

 

Fabio V. wird in die Harburger Schlachthofstraße transportiert, wo alle G20-Gefangenen hinter NATO-Stacheldraht konzentriert werden. Er muss sich völlig entkleiden, ein hanseatischer Staatsdiener untersucht penibel alle Körperöffnungen. Ein Haftrichter schickt ihn in die U-Haft, die das Landgericht bestätigt.

 

Ohne Fabio V. anzuhören, beschließt danach der erste Strafsenat des Hamburger Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz des Vorsitzenden des Hamburger Richtervereins Marc Tully, dass Fabio V. die »bürgerkriegsähnlichen Zustände in Hamburg mitverursacht« hat. Und zwar anlagebedingt. Ihm sind »die Anordnungen der Polizeikräfte gleichgültig«. Und so kommt der »erkennbar rücksichtslosen und auf eine tief sitzende Gewaltbereitschaft« schließen lassenden Tatausführung »besondere Bedeutung« zu. Das ist für den Ersten Strafsenat des Hamburgischen Oberlandesgerichts unter Marc Tully offensichtlich. Und auch die »erheblichen Anlage- und Erziehungsmängel« entgehen ihm nicht, »die ohne längere Gesamterziehung des« – italienischen – »Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen«. Kurz: Fabio V. ist »schädlicher Neigungen« schuldig. Also eigentlich ein Fall von Schutzhaft, wie sie sich in den Jahren von 1933 bis 1945 für eine schnelle und schlagkräftige Justiz bewährt hat. Eine Justiz, für die der Wille des Führers – und heiße er auch Olaf Scholz – nach strengen und erheblichen Strafen oberstes Gebot ist.

 

Darum hat sich die Hamburger Justiz unter Führung ihres Richtervereinschefs auf einen neuen Weg gemacht, der bis in die – noch nicht so lange verschütteten – Wurzeln einer Rechtsprechung reicht, die tief ins Volk und seinen Gerichtshof zurückfreislert.