Vor 21 Jahren, am 26. November 1993, kam das Bundesinnenministerium dem Drängen aus Ankara nach und verhängte ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Die kurdische Befreiungsbewegung hatte Mitte der 80er Jahre in den kurdischen Provinzen der Türkei einen Guerillakampf für die Rechte der Kurden aufgenommen und erfreute sich – auch angesichts des brutalen Vorgehens des türkischen Staates mit systematischen Dorfzerstörungen und Todesschwadronen – zunehmender Unterstützung der durch Flüchtlinge stetig anwachsenden kurdischen Diaspora in Deutschland. Unmittelbarer Anlaß für das Verbot waren der PKK angelastete gewalttätige Übergriffe auf türkische Einrichtungen einschließlich Reisebüros in Deutschland. Doch begründet wurde das Verbot vor allem außenpolitisch mit der Rücksichtnahme auf den NATO-Partner Türkei, dem eine weitere Agitation der PKK in Deutschland nicht mehr zuzumuten gewesen sei. Ein 1996 von PKK-Chef Abdullah Öcalan verkündeter und von seinen Anhängern eingehaltener Gewaltverzicht für Europa änderte nichts am Fortdauern des Verbots. In den letzten 20 Jahren wurden über 100 mutmaßliche PKK-Funktionäre verurteilt – oftmals zu Haftstrafen. Inzwischen werden ihnen als Mitgliedern einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« sogar Guerillaaktionen in Kurdistan vorgeworfen, an denen sie nie beteiligt waren. Allein in den letzten zehn Jahren wurden 4500 Strafverfahren mit PKK-Bezug geführt. In den meisten Fällen dürfte es sich um Anzeigen wegen Verstößen gegen das PKK-Verbot – also das Zeigen von Fahnen oder Rufen von Parolen – gehandelt haben. Aufgrund des PKK-Verbots werden zehntausende unter den mindestens 800.000 in Deutschland lebenden Kurden elementarer Rechte auf Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit beraubt. Durch das von den Medien genährte Bild vom »Terrorkurden« erleiden viele kurdischstämmige Bürger auch im Privatleben – etwa bei der Job- und Wohnungssuche – Diskriminierungen. In Deutschland aufgewachsenen kurdischen Jugendlichen wird eine Einbürgerung verweigert, weil sie an – legalen! – Demonstrationen teilnahmen oder sich in ebenso legalen, aber vom Verfassungsschutz als PKK-nah eingeschätzten Kulturvereinen engagieren.
Waren außenpolitische Gründe für das Verbot ausschlaggebend, so sind es heute wieder außenpolitische Ereignisse, die dieses Verbot auf den Prüfstand stellen. In der Türkei ist die Regierung seit zwei Jahren in einen Dialogprozeß mit dem inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan über eine politische Lösung der kurdischen Frage getreten. Zwar stockt dieser Friedensprozeß derzeit, weil sich die Regierung weigert, von der kurdischen Seite geforderte praktische Schritte etwa zur Einführung kurdischsprachigen Schulunterrichts, kommunaler Selbstverwaltungsrechte und einer Entmilitarisierung der kurdischen Landesteile zu gehen. Doch seit zwei Jahren herrscht weitgehend Frieden, und beide Seiten haben ihre Absicht beteuert, weiterhin am Friedensprozeß festzuhalten. Öcalan wird in diesem Prozeß nicht nur von Millionen Kurden als ihr Repräsentant verehrt, sondern auch von Seiten des Staates als offizieller Ansprechpartner betrachtet. Deutlich wird damit: Die PKK und die sich auf sie beziehende zivile Bewegung einschließlich der im Parlament sowie rund 100 Bürgermeisterämtern vertretenen prokurdischen Parteien HDP und DBP sind ein Faktor geworden, an dem für eine Lösung in Kurdistan kein Weg vorbeiführt. Die Stärke der PKK in der Türkei darf dabei nicht getrennt von der Entwicklung in den Nachbarländern gesehen werden. In Rojava – dem mehrheitlich kurdisch bewohnten Norden Syriens – sind im Schatten des syrischen Bürgerkrieges drei Selbstverwaltungskantone entstanden, in denen mit der Partei der Demokratischen Union (PYD) eine Schwesterorganisation der PKK die politische Führung hat. Als die Terroristen des Islamischen Staates (IS) im August mit einem Großangriff auf kurdische Siedlungsgebiete des Irak begannen, ergriffen die Peschmerga der kurdischen Regionalregierung die Flucht. Nur dem Eingreifen der PKK-Guerilla und der aus Rojava über die Grenze kommenden Volksverteidigungseinheiten YPG war es zu verdanken, daß der IS-Vormarsch 40 Kilometer vor der Hauptstadt Erbil gestoppt werden konnte. YPG und PKK errichteten zudem für zehntausende Angehörige der in Sengal beheimateten religiösen Gemeinschaft der Jesiden sowie Angehörige weiterer vom IS mit dem Tod bedrohter Minderheiten einen Fluchtkorridor nach Rojava. In Rojava selber leisten die YPG seit mehr als zwei Jahren erfolgreichen Widerstand gegen den IS und die zu El Kaida gehörende El-Nusra-Front. Von der Weltöffentlichkeit wahrgenommen wurde dies allerdings erst durch den zähen Kampf einiger Tausend nur leichtbewaffneter Männern und Frauen in der vom IS monatelang mit Panzern und Artillerie angegriffenen Stadt Kobani. Das in Deutschland verbreitete Bild der PKK – und oftmals der Kurden schlechthin – als Terroristen kam durch Bilder, die Guerillakämpfer nun als Retter der vom IS verfolgten religiösen und ethnischen Minderheiten im Irak und Syrien zeigten, ins Wanken.
Mehr als 20 Jahre nach dem PKK-Verbot schien endlich ein neuer Wind in Politik und Medien zu wehen. »Die PKK gehört zu Deutschland« titelte die taz, die früher gerne der staatlichen Repression gegen die kurdische Bewegung Rückendeckung gegeben hatte, der Berliner Tagesspiegel forderte gar die Aufhebung des PKK-Verbots, und der Spiegel präsentierte die PKK-Guerilla in einem ausführlichen Dossier als einsame Kämpfer gegen den dschihadistischen Terror. Führende Politiker von Grünen und SPD sprachen sich für einen neuen Umgang mit der PKK aus, die Linkspartei – in der es bei diesem Thema in den letzten Jahren mehr als genug Zauderer gab – beschloß eine bundesweite Kampagne gegen das Verbot, und Unionsfraktionsvize Volker Kauder hielt gar Waffenlieferungen an die PKK im Kampf gegen den IS nicht mehr für ausgeschlossen. Doch während bis in Regierungskreise hinein eine wachsende Bereitschaft zu erkennen ist, die PKK und ihre Schwesterorganisationen als Partner des Westens in der Terrorbekämpfung im Nahen Osten zumindest pragmatisch zu akzeptieren, so ist dieses Umdenken bei den Innenbehörden bislang nicht angekommen. Im Gegenteil. Das PKK-Verbot bleibe ein »unverzichtbares Regulativ der Gefahrenabwehr«, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Als Beleg dafür werden über 150 auch nach Ansicht der Behörde »überwiegend störungsfrei« verlaufene Demonstrationen innerhalb von knapp zehn Tagen nach dem IS-Angriff auf Kobani angeführt. Diese Demonstrationen hätten bewiesen, daß die PKK ihre auf über 50.000 Kurden geschätzte Anhängerschaft in Deutschland »in der Hand hat«. Damit bestände die Gefahr, daß diese Anhängerschaft auch für »andere als störungsfreie Proteste in der Fläche zu mobilisieren« sei, lautet die Logik des Innenministeriums. Beklagt wird in einem dem Bundestagsinnenausschuß vorgelegten Bericht, daß die PKK zunehmend erfolgreich Kämpfer für Syrien rekrutiert. Nach Ansicht der Behörde sei das von diesen kurdischen Anti-IS-Kämpfern ausgehende »Gefährdungspotential« »qualitativ … nicht anders zu bewerten als das der dschihadistischen Syrien-Kämpfer«. Während selbst CSU-Politiker über Waffenlieferungen an die PKK nachdenken und die türkische Regierung mit Öcalan verhandelt, jagen deutsche Polizisten auf Demonstrationen gegen den IS-Terror weiterhin Jugendliche wegen verbotener Öcalan-Bilder. Der linken Bundestagsabgeordneten Nicole Gohlke, die auf die Absurdität hinweisen wollte, indem sie auf einer Kundgebung in München demonstrativ eine PKK-Fahne schwenkte, wurde im November vom Immunitätsausschuß des Bundestages die parlamentarische Immunität entzogen. Der Weg bis zur Aufhebung des Verbots wird noch beschwerlich sein. Aber es ist nach 21 Jahren endlich das Fenster für eine öffentliche Diskussion ein Stück weit geöffnet worden. Das gilt es zu nutzen, um diesen undemokratischen Anachronismus zu überwinden.