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Titel1308

Die Verbrechen an den »Asozialen«  (Hans Coppi)

Auf Anweisung des SS-Chefs Heinrich Himmler verbrachte die Kriminalpolizei am 13. Juni 1938 mehr als 10.000 Menschen, die keinen festen Wohnsitz hatten und in Obdachlosenasylen oder Fürsorge-Heimen lebten, in Konzentrationslager. Dort waren sie schlimmsten Demütigungen und Gewalttätigkeiten ausgesetzt. Viele von ihnen starben an den Mißhandlungen oder erlitten Gesundheitsschäden, die sie lebenslang quälten.

Allein in das KZ Sachsenhausen wurden vor 70 Jahren zwischen dem 16. und dem 23. Juni mehr als 6.000 Menschen eingeliefert, als »Asoziale« registriert und mit einem braunen Winkel an der Häftlingskleidung gekennzeichnet, später mit einen schwarzen Winkel. Die Lager-SS empfing schon die ersten Neuankömmlinge mit besonderer Brutalität. Harry Naujocks, der Lagerälteste, erinnert sich: »Als die ersten Zugänge nackt in der Baracke stehen, kommt Lagerführer Baranowski und läßt sie in die Nacht hinaustreten. Draußen steht der Block. Baranowski bestimmt zehn Häftlinge, die nacheinander ausgepeitscht werden. Die Neuen sind starr vor Entsetzen. Nur das Schreien der Gemarterten gellt uns in den Ohren. Ist das Opfer bewußtlos geworden, hört man nur noch den Ochsenziemer auf den Körper klatschen. Baranowski läßt kaltes Wasser bringen, womit die Besinnungslosen übergossen werden. Dann verkündet er, daß diese Strafe künftig bei dem geringsten Vergehen verhängt werde. Bei jedem dieser neu eintreffenden Transporte wird eine solche Abschreckung veranstaltet; willkürlich ausgesuchte Opfer erhalten 25 Stockhiebe.«

Für die Aufnahme einer solchen nicht erwarteten Anzahl von Neuankömmlingen reichten weder Häftlingsbekleidung und Schuhwerk noch die Unterbringungsmöglichkeiten. Mehr als 400 Häftlinge wurden qualvoll in Baracken zusammengedrängt, die für 160 Menschen gedacht waren. Bettgestelle waren entfernt und durch auf den Boden verteilte halbgefüllte Strohsäcke ersetzt worden. Jeweils drei Häftlinge mußten sich einen Tisch, einen Hocker und einen Spind teilen. Die wenigen Toiletten und Waschgelegenheiten erlaubten der Masse der Inhaftierten noch nicht einmal die notwendigste Hygiene. Viele hielten die schweren Arbeiten in der Hitze nicht durch, brachen zusammen, wurden zum Aufstehen geprügelt; manche überlebten diese Qualen nicht.

Die Aktion »Arbeitsscheu« traf Menschen, die lediglich auf Grund ihres sozialen Status oder ihres Sozialverhaltens als biologisch minderwertig und gefährlich für die rassebiologisch definierte »Volksgemeinschaft« und als »Volksschädlinge« eingestuft wurden. Ein eugenischer Rassismus – im Nazi-Jargon: »Gesundung des Volkskörpers« oder »Aufartung der eigenen Rasse« – verlangte, sie dauerhaft wegzusperren und an der Fortpflanzung zu hindern und ihren Tod zumindest billigend in Kauf zu nehmen . Dieser menschenverachtende Rassismus konnte sich auf ein weit verbreitetes, durch staatliche Propaganda systematisch bestärktes »gesunde Volksempfinden« stützen, das ein von der gesellschaftlich vorgegebenen Norm abweichendes soziales Verhalten als »asozial« betrachtete.

Nach der Befreiung hatten die Überlebenden der Aktion »Arbeitsscheu« keine Lobby. Ihre Stigmatisierung wirkte weiter, sogar unter denen, die mit ihnen Lebens- und Leidenszeit in den Konzentrationslagern geteilt hatten. »Asozial« war in den frühen Nachkriegsjahren ein Ausschließungsgrund, als Opfer des Faschismus anerkannt zu werden und die damit verbundenen sozialen Hilfen zu erhalten. Inzwischen erinnert die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes/Bund der Antifaschisten an Menschen, die vom Naziregime verfolgt wurden und später auch von dieser größten Organisation der Verfolgten wenig Solidarität erfuhren.

Die alte Bundesrepublik versagte den Häftlingen mit den braunen und schwarzen Winkeln mangels politischer Verfolgungsgründe jegliche Entschädigung. Ihre Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes war in der DDR die Ausnahme. Indes fand die ausgrenzende Bezeichnung »Assi« Eingang in das DDR-Vokabular. Die »Assi-Lager« dienten damals zur Disziplinierung von »Arbeitsunwilligen«.

Nichts gelernt haben Politiker, die Menschen als »Sozialschmarotzer« verunglimpfen und damit ihre Maßnahmen zur Senkung von Sozialleistungen begründen – Maßnahmen, die wirklich die Bezeichnung »asozial« verdienen. Aber auch Ausmaß, Form und Folgen nazistischer Gewalt gegen Obdachlose, Sozialhilfeempfänger und Angehörige anderer gesellschaftlicher Randgruppen seit 1990 zeugen von der bestürzenden Aktualität des Gedenkens und Erinnerns an die Opfer nazistischer Rassepolitik. Ein gutes Zeichen setzte der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch am 13. Juni, als er bei einer Gedenkveranstaltung am früheren Arbeitshaus in Berlin-Rummelsburg den »legalisierten Staatsterror« vor 70 Jahren verurteilte und die Achtung der Würde von Menschen, die von der Gesellschaft ausgegrenzt werden.

In den letzten Monaten ist der Berliner Arbeitskreis »Marginalisierte – gestern und heute!« in Aktionen, Ausstellungen und zahlreichen Diskussionen auf Geschichte und Gegenwart von »Asozialen« eingegangen. Ein erster, ein wichtiger Schritt, diese vergessenen Opfer des Nazi-Regimes und die aktuelle Lage dieser Menschen in das öffentliche Bewusstsein zu rücken, auch wenn die Mitte der Gesellschaft davon bisher kaum Kenntnis genommen hat.

Hans Coppi ist Historiker und Vorsitzender der Berliner VVN-BdA